Facebook Pixel

§ 137l UrhG – gelungene Regelung oder uebereilter Kompromiss?

Eine Analyse der Neuregelung ueber die Einraeumung von Nutzungsrechten an unbekannten Nutzungsarten fuer Altvertraege anlaesslich des "Zweiten Korbes"
ISBN:
978-3-631-64815-5
Verlag:
Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften
Land des Verlags:
Deutschland
Erscheinungsdatum:
13.06.2014
Autoren:
Reihe:
Europaeische Hochschulschriften Recht
Format:
Softcover
Seitenanzahl:
198
Ladenpreis
79,65 EUR (inkl. MwSt. zzgl. Versand)
Lieferung in 3-4 Werktagen Versandkostenfrei ab 40 Euro in Österreich
Hinweis: Da dieses Werk nicht aus Österreich stammt, ist es wahrscheinlich, dass es nicht die österreichische Rechtslage enthält. Bitte berücksichtigen Sie dies bei ihrem Kauf.
Der am 1.1.2008 in Kraft getretene Zweite Korb hat einige Änderungen in der urheberrechtlichen Gesetzeslandschaft mit sich gebracht. Insbesondere das Verbot der Einräumung von Nutzungsrechten an unbekannten Nutzungsarten, § 31 IV UrhG a.F., wurde im Rahmen der Reform aufgehoben und durch ein kompliziertes System von Normen ersetzt. Mit § 137l UrhG wurde eine besonders problematische Regelung für solche Verträge getroffen, die vor Inkrafttreten des Gesetzes geschlossen wurden. Diese Arbeit konzentriert sich auf eine Analyse des § 137l UrhG, wobei aufgrund der in vielen Bereichen bestehenden Vergleichbarkeit mit den Regelungen der §§ 31a, 32c UrhG diese inzident mitbehandelt werden. Der Gesetzgeber hat mit der Regelung des § 137l UrhG eine Norm geschaffen, bei der es sich um eine von Kompromissen zwischen den verschiedenen Interessengruppen getragene Regelung handelt. Die Arbeit zeigt, dass eine durchdachtere Regelung des Normenkomplexes erforderlich erscheint.
Biografische Anmerkung
Jan So-Ang Park ist promovierter Volljurist. Er studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Bonn und Köln sowie an der Columbia University in New York. Zwischenzeitlich absolvierte er einen Forschungsaufenthalt an der Sungkyunkwan University in Seoul.