§§ 226-248
Der Löwe-Rosenberg steht für eine grundlegende und umfassende Kommentierung des deutschen Strafverfahrensrechts. Er hilft Nutzerinnen und Nutzern bei der Beantwortung häufig auftauchender wie auch entlegener Sachfragen. Gegenstand der Erläuterungen sind die StPO, das EGStPO, das GVG, das EGGVG sowie die strafprozessualen Vorschriften der EMRK und des IPBPR.
Der gegenwärtige Erkenntnisstand und der Stand der rechtlichen Kontroversen sind vollständig wiedergegeben. Bei der Darstellung und Gewichtung legt der Großkommentar viel Wert auf Praxisbezug und Praxistauglichkeit. Für die Neuauflage konnte wieder ein äußerst fachkundiges Herausgeber- und Autorenteam aus Wissenschaft und Praxis gewonnen werden.
Der Löwe-Rosenberg wurde 1879 von Ewald Löwe begründet und sodann fortgeführt von Werner Rosenberg. Er ist der älteste juristische Kommentar in deutscher Sprache.
Band 10 bespricht den den ersten Teil der Vorschriften zur Durchführung der Hauptverhandlung (§§ 226 bis 248 StPO).
Dr. Georg-Friedrich Güntge, Professor an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel; Dr. Andreas Mosbacher, Richter am Bundesgerichtshof, Leipzig, Honorarprofessor an der Universität Leipzig.