§§ 32-37
Gerade in der Unrechts- und Schuldlehre, den Kernthemen des vorliegenden 3. Bandes, hat sich viel getan. So war angesichts der Corona-Pandemie das Phänomen der Triage ebenso dogmatisch aufzuarbeiten wie (unter den Stichwörtern „Ziviler Ungehorsam“ und „Notstand“) der Klimaaktivismus. Auch das teilweise autonome Fahren hat in der Kommentierung des § 35 StGB seine Spuren hinterlassen. Die Rechtsvergleichung ergab, dass Deutschland immer noch ein sehr strenges Notwehrrecht hat.
Dr. Andreas Grube, Richter am Bundesgerichtshof, Karlsruhe; Dr. Kristian Hohn, Privatdozent an der Bucerius Law School Hamburg; Dr. Thomas Rönnau, Universitätsprofessor an der Bucerius Law School Hamburg; Dr. Frank Zieschang, Universitätsprofessor an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg.