§§ 80-122
Der Leipziger Kommentar setzt auch in seiner nunmehr 14. Auflage Maßstäbe für die Wissenschaft zum materiellen Strafrecht. In 20 Bänden beleuchtet das hochkarätige Herausgeber- und Autorenteam das Strafgesetzbuch und das Völkerstrafgesetzbuch in all ihren Facetten und in bemerkenswerter Tiefe.
Neben der Kernmaterie widmet sich das Standardwerk der Entstehungsgeschichte, Reformvorschlägen und rechtsvergleichenden Überlegungen. Die Einbeziehung von Erkenntnissen aus Nachbardisziplinen wie der Kriminologie und dem Völkerstrafrecht rundet die Darstellung ab.
Der Großkommentar gibt den aktuellen Erkenntnisstand in Rechtsprechung und Literatur vollständig wieder und zeigt Wege zur Lösung auch stark umstrittener sowie komplexer Rechtsfragen auf. Er bietet damit Hilfe bei der Lösung selbst entlegener Probleme, die in anderen Werken kaum berücksichtigt werden.
Begründet wurde der damals einbändige Kommentar im Mai 1916 in Leipzig von Ludwig Ebermayer, Adolf Lobe und Werner Rosenberg.
Band 7 kommentiert aus dem Besonderen Teil des StGB die Regelungen zum Friedensverrat, Hochverrat und zur Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates (§§ 80-92b); zum Landesverrat und zur Gefährdung der äußeren Sicherheit (§§ 93-101a); zu den Straftaten gegen ausländische Staaten (§§ 102-104a), den Straftaten gegen Verfassungsorgane sowie bei Wahlen und Abstimmungen (§§ 105-108e), den Straftaten gegen die Landesverteidigung (§§ 109-109k) sowie zum Widerstand gegen die Staatsgewalt (§§ 110-121).
Dr. Christoph Barthe, Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof, Richter am Sondergerichtshof für den Kosovo (Kosovo Specialist Chambers), Karlsruhe/Den Haag; Dr. Christoph Coen, Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof, Karlsruhe; Dr. Tobias Engelstätter, Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof, Karlsruhe; Dr. Helmut Kreicker, Richter am Bundesgerichtshof, Karlsruhe; Dr. Claus Möllinger, Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof, Karlsruhe; Dr. Dr. Henning Rosenau, Universitätsprofessor an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg; Lienhard Weiß, Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof, Karlsruhe.