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Abgabenordnung. AO

§§ 1 bis 368. Kommentar
ISBN:
978-3-406-82744-0
Auflage:
6., neu bearbeitete Auflage
Verlag:
C.H.Beck
Land des Verlags:
Deutschland
Erscheinungsdatum:
15.12.2025
Herausgeber:
Reihe:
Beck'sche Steuerkommentare
Format:
Hardcover
Seitenanzahl:
2962
Ladenpreis
235,50 EUR (inkl. MwSt. zzgl. Versand)
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Hinweis: Da dieses Werk nicht aus Österreich stammt, ist es wahrscheinlich, dass es nicht die österreichische Rechtslage enthält. Bitte berücksichtigen Sie dies bei ihrem Kauf.
Zum Werk
Der Koenig bietet eine systematische Darstellung des Verfahrensrechts, die gezielt auf die Bedürfnisse der Praxis angelegt ist. Nach einer ausführlichen Einleitung werden der erste bis siebte Teil der Abgabenordnung strukturiert und konzentriert, mit Raum für wissenschaftliche Stellungnahmen, erläutert.
Die für das steuerliche Verfahrensrecht besonders prägende Rechtsprechung der Finanzgerichte und des Bundesfinanzhofs zieht sich wie ein roter Faden durch die gesamte Kommentierung. Dargestellt werden auch die einschlägigen Verwaltungsanweisungen, insbesondere der Anwendungserlass zur Abgabenordnung sowie das grundlegende bzw. weiterführende Schrifttum.
Der Kommentar setzt sich kritisch mit Rechtsprechung, Verwaltungspraxis und Schrifttum auseinander und positioniert eigene begründete Auffassungen. Daneben wird nicht aus den Augen verloren, auf welchen Argumentationslinien eine praxisgerechte Lösung gefunden werden kann.

Vorteile auf einen Blick
  • fallbezogen
  • detailliert
  • eingängig geschrieben

Zur Neuauflage
Die Neuauflage wurde umfassend aktualisiert und um die neu hinzugekommenen Paragrafen erweitert. Insbesondere wurden die zahlreichen Änderungen durch das 4. Bürokratieentlastungsgesetz und das JStG 2024 berücksichtigt und eingeordnet. Die Neubekanntmachung der AO ist ebenfalls eingearbeitet. Außerdem wurden im Hinblick auf Rechtsprechung, Verwaltungsanweisungen und Schrifttum einige Ergänzungen vorgenommen.

Zielgruppe
Für Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Rechtsanwalt- und Richterschaft sowie Finanzbeamtinnen und Finanzbeamte.