Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht 2024
Das Standardwerk – in Buchform
„Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht” von o. Univ.-Prof. Dr. Franz Schrank
Die inhaltlichen Schwerpunkte 2024 bilden wichtige Neuerungen:
Umsetzungen der EU-Whistleblower-RL durch das HSchG für Unternehmen ab mindestens 50 Arbeitnehmern – v.a. betriebliche Hinweisgebungsverfahren mit starkem Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen – und der EU-RL zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige durch zahlreiche Änderungen im MSchG, VKG, AVRAG, UrlG, AngG und ABGB. Inhaltlich erfassen sie die Elternkarenzen, die „großen“ und „kleinen“ Elternteilzeiten, die Pflegefreistellung, betreuungsbedingte sonstige Dienstverhinderungen, Pflegekarenzen, Pflegeteilzeiten sowie die allgemeine Betreuungsteilzeit von Angehörigen. Beachtlich verstärkend wirkt nun ein ausdrückliches Betreuungs-Diskriminierungsverbot im GleichbG. Reformiert ist auch die förderbare Altersteilzeit per 1. 1. 2024. Dies v.a. in Bezug auf den Lohnausgleich, eine neue Teilzeitflexibilität (20–80%) für jeweils 6 Monate sowie eine nach Beginnjahren gestaffelte Absenkung der Ersatz- bzw. Förderrate für neue große Blockungen. Im Sozialversicherungs- und Sozialrecht waren zudem sämtliche Werte anzupassen, beitragsbezogene mit +3,5%, leistungsbezogene mit +9,7%. Betraglich verdoppelt ist der Familienzeitbonus für den Vätermonat. Der Arbeitslosenversicherungsbeitrag wurde allgemein um 0,1% gesenkt. Die Dienstgeberabgabe bei mehrfacher geringfügiger Beschäftigung wurde wegen Einbeziehung auch der Arbeitslosenversicherung auf 19,4% erhöht. Beim einkommensersetzenden Kinderbetreuungsgeld wurde der Zuverdienst-Grenzbetrag angehoben. Auch die Höchstgerichte waren in ihren Auslegungen wiederum in wichtigen Bereichen höchst aktiv. Alle wesentlichen Entscheidungen sind eingearbeitet. Auch das Stichwortverzeichnis ist auf dem neuesten Stand.
o. Univ.-Prof. Dr. Franz Schrank
Arbeitsrechtsexperte, 1970 bis 2010 hauptberuflich Wirtschaftskammer Steiermark, zuletzt Leiter ihres IWS und Ressortverantwortlicher für Arbeit und Soziales, vorher Leiter bzw. Referent ihrer Sozialpolitischen Abteilung; umfangreiche praktische Erfahrung in der arbeits- und sozialrechtlichen Beratung/Vertretung; 1984 bis 2013 regelmäßige Lehr- und Prüfungstätigkeit am Institut für Arbeits- und Sozialrecht der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien.Häufige Praktikerseminare und Tagungsvorträge zu Neuem sowie die laufende Bearbeitung seiner Leitentscheidungen zum Arbeits- und Sozialrecht (LE-AS) bürgen für fachliche Fundiertheit, Praxisbezogenheit und hohe Aktualität des Werkes.