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Bestandsschutz und Beschäftigungskrise

Ein Beitrag zum Problem der Beschäftigungswirkung institutionellen Bestandsschutzes- Dargestellt am Beispiel des deutschen Kündigungsschutzes bei betriebsbedingter Kündigung und Kündigung wegen Betriebsübergangs, mit vergleichenden Aspekten aus englisc
ISBN:
978-3-631-51332-3
Verlag:
Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften
Land des Verlags:
Deutschland
Erscheinungsdatum:
17.11.2003
Reihe:
Europäische Hochschulschriften Recht
Format:
Softcover
Seitenanzahl:
344
Ladenpreis
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Die Arbeitslosigkeit in Deutschland ist bedrückend und die Frage, wie man ihr begegnet vordringlicher Gegenstand rechts- und wirtschaftswissenschaftlicher Erörterungen. Der Autor widmet sich der nach wie vor aktuellen Debatte über mögliche Wirkungszusammenhänge zwischen institutionalisiertem Kündigungsschutz und Beschäftigungsstand. Vor dem Hintergrund ihrer wirtschafts- und beschäftigungspolitischen Regelungsmotive werden die Schutzvorschriften zur betriebsbedingten Kündigung praxisnah ökonomisch und juristisch bewertet. Ein besonderes Augenmerk gilt hierbei der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung, denn auch sie setzt mit ihren Judikaten ökonomische Determinanten. Vergleichende Aspekte angloamerikanischer Schutzstandards ergänzen die Untersuchung. Im Ergebnis sieht der Verfasser Reformbedarf zugunsten eines gesamtwirtschaftlich gesehen «beschäftigungsfreundlicheren» Kündigungsrechts. Die Einschränkung des herrschenden Bestandsschutzprinzips, die Stärkung eines geregelten Abfindungsrechts, größerer Rechtssicherheit bei der Sozialauswahl oder die flexiblere Ausgestaltung des Rechts der Änderungskündigung sind nur einige der Vorschläge an den Gesetzgeber. Eine weitere Forderung zielt auf die Wahrnehmung größerer Verantwortung der Arbeitsgerichte im Hinblick auf ökonomische Folgen ihrer eigenen Rechtsprechungspraxis.
Biografische Anmerkung
Der Autor: Eckhard-Christian von Bülow, geboren 1963 in Grafenau. Studium der Rechtswissenschaften und (zeitweise) Literaturwissenschaft in Heidelberg und Freiburg i.Br., Abschluss mit 1. Juristischem Staatsexamen. Nach Beschäftigung im Magistrat der Stadt Potsdam, ab 1991 Referendardienst in Niedersachsen (OLG-Bezirk Celle) mit Abschluss 2. Staatsexamen 1994. Anschließende Tätigkeit in der Prozessabteilung eines Arbeitsgeberverbandes in Hamburg. Wechsel als Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Arbeitsrecht in eine Anwalts- und Steuerberaterkanzlei. Seit 1999 Referent im Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit.