Besteuerungsverfahren I – Feststellungs- und Festsetzungsverfahren
ISBN:
978-3-7321-0778-0
Auflage:
überarb. Aufl.
Verlag:
Hagener Wissenschaftsverlag
Land des Verlags:
Deutschland
Erscheinungsdatum:
10.04.2025
Format:
Softcover
Seitenanzahl:
111
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Dieses Werk ist der erste Band zum Besteuerungsverfahren. Er behandelt im Schwerpunkt das steuerrechtliche Feststellungs- und Festsetzungsverfahren, geht in einem vorgeschalteten Teil aber auch auf die allgemeine Pflichtenstellung der am Steuerverfahren Beteiligten ein. Er bespricht die Grundsätze, von denen dieses Verfahren beherrscht wird. Neben einer analytischen Vorstellung der verschiedenen Typen von Bescheiden im Festsetzungs- und Feststellungsverfahren unterzieht das Werk die in der Praxis wichtigen Problemkreise der Säumniszuschläge, der Verjährung und Verjährungshemmung einer profunden Erörterung. Einen Schwerpunkt legt es auf die gesonderte Feststellung nach §§ 179–183 der Abgabenordnung. Abgeschlossen wird der Band durch eine Behandlung des Erhebungsverfahrens.
Schlagwörter
Besteuerung
Steuererklärung
Bindungswirkung
Schätzung
Mitwirkungspflichten
Zuschlag
Steuerbescheid
Feststellungsverfahren
Säumniszuschlag
Besteuerungsgrundlagen
Erhebungsverfahren
Säumnis
Steuerfestsetzung
Verspätungszuschlag
Ablehnungsbescheid
Festsetzungsverjährung
Festsetzungsverfahren
Ablaufhemmung
Freistellungsbescheid
Besteuerungsgrundsätze
Schätzbescheid
Festsetzungsfrist
Biografische Anmerkung
Herr Dr. Jost Schützeberg ist als Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Köln tätig, wo er insbesondere für das Wirtschafts- und Steuerstrafrecht zuständig ist. Er ist seit vielen Jahren Dozent bei der Bundesfinanzakademie sowie in der Justiz zu den Themen steuerliches Verfahrensrecht und Steuerstrafrecht. Zudem ist er Lehrbeauftragter bei der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW und Referent bei Aus- und Fortbildungsveranstaltungen für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten sowie angehende Steuerberaterinnen und Steuerberater im steuerlichen Verfahrensrecht und im Steuerstrafrecht.