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Bestimmtheit und Bestimmbarkeit des § 271 StGB

ISBN:
978-3-428-19386-8
Verlag:
Duncker & Humblot
Land des Verlags:
Deutschland
Erscheinungsdatum:
02.04.2025
Autoren:
Reihe:
Schriften zum Strafrecht
Format:
Softcover
Seitenanzahl:
214
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Hinweis: Da dieses Werk nicht aus Österreich stammt, ist es wahrscheinlich, dass es nicht die österreichische Rechtslage enthält. Bitte berücksichtigen Sie dies bei ihrem Kauf.
Der Straftatbestand der mittelbaren Falschbeurkundung (§ 271 StGB) ist in der Rechtswissenschaft bislang kaum untersucht und begegnet insbesondere in Bezug auf den strafrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz (Art. 103 Abs. 2 GG) erheblichen Bedenken. Dass dies auch zu Schwierigkeiten in der Praxis führt, hat das »Dieselgate« um die Manipulation von Kfz-Abgaswerten gezeigt. Die Arbeit greift diese Bedenken auf und unterzieht § 271 StGB insofern erstmals einer grundlegenden rechtlichen Prüfung. Der Fokus liegt auf der besonderen Beweiskraft für und gegen jedermann. Die Anwendbarkeit des Art. 103 Abs. 2 GG auf dieses Merkmal wird bejaht und die Vorschrift als Blankett-Straftatbestand eingeordnet. Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass Art. 103 Abs. 2 GG verfassungsrechtliche Grenzen setzt, innerhalb derer § 271 StGB aber (noch) bestimmt ist. Zugleich stellt die Arbeit Kriterien auf, die § 271 StGB bestimmbar machen und einen rechtssicheren und verfassungskonformen Umgang mit der Vorschrift in der Praxis ermöglichen.
Biografische Anmerkung
David Adamaszek studied law at Bucerius Law School in Hamburg and Waseda University in Tokyo, specializing in (white collar) criminal law. He then completed a master's degree (MPhil) in criminology at the University of Cambridge and received his PhD from Ludwig-Maximilians-Universität Munich. For his legal clerkship at the Hanseatic Higher Regional Court of Hamburg, he was assigned to the Hamburg Public Prosecutor's Office, an international law firm in Frankfurt (white collar), the Federal Ministry of Finance (Anti-Money Laundering Unit) and the Federal Constitutional Court, among others. From April 2025, he will be working as a judge at the Regional Court of Hamburg.