Facebook Pixel

Betriebsverfassung, Personalvertretung, Mitbestimmung

ISBN:
978-3-7321-0909-8
Auflage:
überarb. Aufl.
Verlag:
Hagener Wissenschaftsverlag
Land des Verlags:
Deutschland
Erscheinungsdatum:
25.06.2026
Autoren:
Format:
Softcover
Seitenanzahl:
166
Ladenpreis
36,00 EUR (inkl. MwSt. zzgl. Versand)
Lieferung in 3-4 Werktagen Versandkostenfrei ab 40 Euro in Österreich
Hinweis: Da dieses Werk nicht aus Österreich stammt, ist es wahrscheinlich, dass es nicht die österreichische Rechtslage enthält. Bitte berücksichtigen Sie dies bei ihrem Kauf.
Ob Betriebsrat oder Personalrat: die Regeln betrieblicher Mitbestimmung gelten für die Unternehmen der Privatwirtschaft wie für alle Verwaltungen des öffentlichen Dienstes. Der vorliegende Band zum kollektiven Arbeitsrecht erläutert sachnah und verständlich, welche betrieblichen Organe für die Ausübung der Mitbestimmung zuständig sind, welche Rechte und Pflichten ihnen zukommen und wie diese ausgeübt, gesichert und durchgesetzt werden. Dieses Werk dient der Ausbildung von Fachanwälten an der Hagen Law School. Es ist Teil einer bewährten Reihe, die sich nicht nur an Experten richtet, sondern auch an Leser mit juristischer Vorbildung und besonders praxisorientiertem Interesse. Themen und Texte sind nach den Anforderungen der FAO konzipiert und stammen von erfahrenen Praktikern und Rechtswissenschaftlern. Alle Publikationen der Hagen Law School unterliegen einem Peer-Review-System.
Biografische Anmerkung
Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln war der Autor ab 2020 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am dortigen Institut für Deutsches und Europäisches Arbeits- und Sozialrecht (IDEAS) unter der Leitung von Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Preis und Prof. Dr. Christian Rolfs. Seine Promotion zum Dr. jur. erfolgte im Jahr 2024 auf dem Gebiet des Arbeits- und Unionsrechts. Nach dem Rechtsreferendariat im Bezirk des Landgerichts Köln und erfolgreicher zweiter Staatsprüfung im Jahr 2026 erhielt der Autor zum Sommersemester 2026 einen Ruf an die Universität Trier auf eine W1-Juniorprofessur für das Bürgerliche Recht, das Arbeitsrecht und das Recht der digitalen Arbeitsgesellschaft. Dort befasst er sich insbesondere mit arbeitsrechtlichen Fragen der Digitalisierung.