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Bilanzrecht Kommentar

(apart)
ISBN:
978-3-08-350750-5
Auflage:
Grundwerk ohne Ergänzungslieferung
Verlag:
Lefebvre Stollfuß - Zweigniederlassung der Lefebvre GmbH
Land des Verlags:
Deutschland
Erscheinungsdatum:
02.09.2026
Reihe:
Kommentare
Format:
Loseblattwerk
Seitenanzahl:
4800
Ladenpreis
1.120,90 EUR (inkl. MwSt. zzgl. Versand)
Lieferung in 3-4 Werktagen Versandkostenfrei ab 40 Euro in Österreich
Hinweis: Da dieses Werk nicht aus Österreich stammt, ist es wahrscheinlich, dass es nicht die österreichische Rechtslage enthält. Bitte berücksichtigen Sie dies bei ihrem Kauf.

Ziele und Zielgruppe
Seit dem Wirtschaftsjahr 2010 sind die BilMoG-Regelungen zwingend anzuwenden, durch das MicroBilG sind für nach dem 30. Dezember 2012 liegende Abschlussstichtage Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften im Bereich der Rechnungslegung und Offenlegung in Kraft getreten. Unser Bilanzrecht Kommentar begleitet Sie bei der praktischen Umsetzung des geänderten Rechts und bietet Ihnen so die gewohnt fundierte Unterstützung bei Ihrer Aufstellungs-, Beratungs- und Prüfungstätigkeit.


Die Schwerpunkte des Kommentars lassen sich wie folgt beschreiben:

  • Einführende Erläuterungen zu Einzel-, Konzernabschluss, Publizität und Offenlegung
  • Detaillierte Kommentierungen der maßgeblichen Vorschriften (§§ 238-339, 342-342e HGB)
  • Ergänzende Kommentierungen der korrespondierenden IASB-Regelungen
  • Die Kommentierungen folgen einem einheitlichen Aufbau, orientiert an der Grundstruktur der einzelnen handelsrechtlichen Vorschriften
  • Die Kommentierungen berücksichtigen umfassend die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zum Bilanzsteuerrecht sowie die Standards des Deutschen Standardisierungsrates (DSR) und die Stellungnahmen des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW)
  • Der Kommentierung der handelsrechtlichen Vorschrift folgt soweit möglich ein parallel aufgebauter Teil zu den internationalen Normen
  • Künftige aktuelle Entwicklungen werden in einer eigenen Rubrik „Aktuelles” vorab zusammenfassend dargestellt

Aktuell in der 130. Aktualisierung (September 2026) u.a.:

In § 252 Abs. 1 HGB sind die folgenden Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung kodifiziert:

  • Grundsatz der Bilanzidentität (Nr. 1),
  • Grundsatz der Unternehmensfortführung (Nr. 2),
  • Grundsatz der Einzelbewertung (Nr. 3),
  • Stichtagsprinzip (Nr. 3),
  • Vorsichtsprinzip (Nr. 4),
  • Realisationsprinzip (Nr. 4),
  • Imparitätsprinzip (Nr. 4),
  • Periodisierungsprinzip (Nr. 5),
  • Stetigkeitsgrundsatz (Nr. 6).

Neben diesen GoB enthält die Vorschrift in § 252 Abs. 2 HGB einen Ausnahmetatbestand, nach dem nur in begründeten Ausnahmefällen von den Grundsätzen des § 252 Abs. 1 HGB abgewichen werden darf. Als Generalklauseln vervollständigen die in § 252 HGB normierten GoB die Spezialvorschriften betreffend die Bewertung in §§ 253 bis 256 HGB. Die Grundsätze des § 252 HGB sind über § 298 Abs. 1 HGB auch im Konzernabschluss anzuwenden. Dies gilt nicht, sofern der Konzernabschluss gem. § 315e Abs. 1 HGB nach den IFRS aufgestellt wird.

Biografische Anmerkung

Prof. Dr. Dr. h.c. Jörg Baetge; Prof. Dr. Hans-Jürgen Kirsch; Prof. Dr. Stefan Thiele