Bürgerliches Recht - grafisch dargestellt (Skriptum)
Als eines der umfassendsten Stoffgebiete des österreichischen Rechts stellt das Bürgerliche Recht eine ernstzunehmende Herausforderung für Studierende, Berufsanwärter und Praktiker dar.
Schon beim erstmaligen Erarbeiten des Stoffes bieten die graphischen Darstellungen dieses Skriptums daher eine wertvolle Ergänzung zu den Texten der gängigen Skripten und Lehrbücher. Das Skriptum hilft auch dabei, angesichts der Unmenge der zu verarbeitenden Details die großen Linien nicht aus den Augen zu verlieren. Darüber hinaus ermöglicht es, bereits Gelerntes in der „heißen Phase“ vor der Prüfung zügig zu wiederholen und nachhaltig einzuprägen.
Das Skriptum enthält viele graphische Darstellungen zu allen Teilbereichen des bürgerlichen Rechts.
Ein Schwerpunkt des Skriptums liegt dabei auf dem Allgemeinen Teil des bürgerlichen Rechts sowie auf dem Allgemeinen Teil des Schuldrechts. Viele der dort geregelten grundlegenden Rechtsinstitute sind eher abstrakter Natur und daher schwerer zu erfassen. Eine graphische Unterstützung ist hier besonders hilfreich. Einen weiteren Fokus des Skriptums bilden die besonders praxis- und prüfungsrelevanten vertraglichen und gesetzlichen Schuldverhältnisse. Darstellungen zu wichtigen Rechtsinstituten und Differenzierungen des Sachen-, Familien und Erbrechts runden das Skriptum ab.
Univ.-Ass. Mag. Clemens Nigsch ist Universitätsassistent am Institut für Zivilrecht der Universität Wien, wo er im Rahmen seiner Lehrtätigkeit Studierende auf die schriftliche Diplomprüfung aus Privatrecht vorbereitet. Seine Forschungsschwerpunkte liegen im bürgerlichen Recht, insbesondere in den medizinrechtlichen Aspekten des Zivilrechts.
Univ.-Prof. Dr. Constanze Fischer-Czermak ist Universitätsprofessorin für Bürgerliches Recht und Vorständin am Institut für Zivilrecht der Universität Wien. Seit über 25 Jahren lehrt und prüft sie an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät. Ihre Forschungsschwerpunkte liegen in der Rechtsgeschäftslehre, im Schuld- und Verbraucherrecht sowie im Erb- und Familienrecht.