Facebook Pixel
Aufgrund eines technischen Problems stehen die Zahlungsoptionen PayPal und EPS derzeit nicht zur Verfügung. Alle anderen Zahlungsmethoden können weiterhin genutzt werden. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Ihr LexisNexis-Team

Bundeshaushaltsrecht

Kommentar zu den Artikeln 91a bis 91e, 104a bis 104d, 109 bis 115, 125c, 143c, 143d des GG und zur BHO mit rechtsvergleichenden Hinweisen auf das Haushaltsrecht der Bundesländer und ihrer Gemeinden, Stand: September 2024, Gesamtwerk inkl. 25. Lfg.
ISBN:
978-3-17-017636-2
Auflage:
2. Auflage
Verlag:
Kohlhammer
Land des Verlags:
Deutschland
Erscheinungsdatum:
06.11.2014
Bearbeiter:
Format:
Loseblattwerk
Seitenanzahl:
1864
Ladenpreis
256,00EUR (inkl. MwSt. zzgl. Versand)
Lieferung in 3-4 Werktagen Versandkostenfrei ab 40 Euro in Österreich
Hinweis: Da dieses Werk nicht aus Österreich stammt, ist es wahrscheinlich, dass es nicht die österreichische Rechtslage enthält. Bitte berücksichtigen Sie dies bei ihrem Kauf.
Der "Piduch" ist seit mehr als vierzig Jahren ein Standardwerk unter den Kommentaren zum Haushaltsrecht. Die Erläuterungen zu den haushaltsrechtlich relevanten Bestimmungen des Grundgesetzes und zu den Vorschriften der Bundeshaushaltsordnung (BHO) werden ergänzt durch eine Einführung in das staatliche Haushaltswesen, eine Darstellung der europarechtlichen Einflüsse auf das nationale Recht und durch rechtsvergleichende Hinweise auf das Haushaltsrecht der Länder und Kommunen. Den Kommentierungen zu den Regelungen der BHO sind die dazu ergangenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften jeweils vorangestellt. Zusätzliche Informationen bieten u.a. der Leitfaden für Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, Rundschreiben des BMF, Verwaltungsvereinbarung und Richtlinien. Dieser Kommentar wird in Rechtsprechung, Verwaltung und Wissenschaft gerne zu Rate gezogen und häufig zitiert. Das Loseblattwerk wird kontinuierlich durch Ergänzungslieferungen der aktuellen Rechtsentwicklung angepasst. Bezugsbedingungen: Dieses Loseblattwerk wird zur Fortsetzung geliefert. Diese ist jederzeit wieder kündbar. Im Falle einer Überschneidung der Kündigung mit dem Versand einer Ergänzungslieferung wird die Kündigung nach dieser Lieferung wirksam.
Biografische Anmerkung
Begründet von Dr. jur Erwin Adolf Piduch (verst.); fortgeführt und neu bearbeitet von Gerhard Baeumer, Regierungsdirektor, Karl-Heinz Heller, Ministerialrat; Dr. Ulrich Keilmann, Direktor am Hessischen Rechnungshof; Ministerialrat Dr. Thomas Knörzer; Ministerialrat Dr. Andreas Nebel sowie Ministerialrat Karl-Heinz Nöhrbaß.