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Im ASchG werden Arbeitgebern Anforderungen vorgeschrieben, um die Sicherheit und die Gesundheit ihrer Arbeitnehmer sicherzustellen. Bei der Umsetzung der Anforderungen haben Arbeitgeber Fachleute im Bereich des Arbeitnehmerschutzes unterstützend heranzuziehen. Diese Forderung ist besonders bei der Durchführung und Dokumentation der Arbeitsplatzevaluierung zentral: Der Arbeitgeber hat hierbei unbedingt Fachleute wie bspw. Sicherheitsfachkräfte, Arbeitsmediziner und den Betriebsrat zu beteiligen. Wichtig: Haben Arbeitgeber nicht selbst die Expertise, spezielle Bereiche der Arbeitsplatzevaluierung durchzuführen bzw. mittels interner Fachleute durchführen zu lassen, sind sie verpflichtet, auch externe Experten heranzuziehen! Damit Ihnen bei der Arbeitsplatzevaluierung keine Fehler unterlaufen, finden Sie ausführliche Erläuterungen zu Fachleuten und den erforderlichen Fachkenntnissen in der Arbeitshilfe „Praxiswissen Evaluierung“. Ihre Vorteile: Mit einer detaillierten Anleitung zur Planung, Durchführung und Dokumentation gelingt Ihnen jede Neu- und Folgeevaluierung. Konkrete Empfehlungen für Schutzmaßnahmen erleichtern Ihnen die Beratung im Unternehmen und die Umsetzung von Sicherheitszielen. Mit über 80 sofort einsetzbaren Checklisten sparen Sie viel Zeit und haben die Gewissheit, dass Sie alle wesentlichen Fragen berücksichtigen.