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Richter- und StaatsanwaltschaftsdienstG RStDG

ISBN:
978-3-214-04801-3
Verlag:
MANZ Verlag Wien
Land des Verlags:
Österreich
Erscheinungsdatum:
19.09.2014
Reihe:
Taschenkommentar
Format:
Buch
Seitenanzahl:
684
Ladenpreis
128,00EUR (inkl. MwSt. zzgl. Versand)
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Mit der Jahrhundertreform der Einführung einer zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit wurden mehr als 400 Richter der Verwaltungsgerichte des Bundes ernannt. Das Dienstrecht dieser Richter ist im RStDG geregelt.Aus diesem Anlass wurde nach mehr als 15 Jahren eine Neukommentierung des richterlichen Dienstrechts in Angriff genommen. Der vorliegende umfangreiche Taschenkommentar stellt das RStDG mit Stand 1. 7. 2014 praxisbezogen und unter Einbeziehung zahlreicher Entscheidungen der Höchstgerichte dar. Dem Anlass entsprechend liegt der Schwerpunkt der umfangreichen Kommentierung auf den für die Richter von Bundesfinanzgericht und Bundesverwaltungsgericht anzuwendenden Bestimmungen. Das Werk bietet jedoch darüber hinaus für jeden Richter und für jeden mit dem Dienstrecht Befassten einen Überblick über das geltende richterliche Dienstrecht auf Bundesebene.Der Kommentar enthält zahlreiche Querverweise zu den parallelen Bestimmungen des BDG 1979 und gibt auch jene Bestimmungen in anderen Gesetzen – insbesondere des Verfahrensrechts - wieder, auf die das RStDG verweist. Komplett abgedruckt sind das BVwGG und das BFGG sowie die Geschäftsordnungen der Verwaltungsgerichte des Bundes. Die europarechtlichen und verfassungsrechtlichen Grundlagen ergänzen das Werk ebenso wie etwa richterliche Anforderungsprofile.
Biografische Anmerkung
Mag. iur. Harald Perl ist Präsident des Bundesverwaltungsgerichts. Seit 1997 war er Vorsitzender des Unabhängigen Bundesasylsenates und von 2008 bis 2013 Präsident des Asylgerichtshofes. Dr. iur. Michael Sachs ist Vizepräsident des Bundesverwaltungsgerichts. Nach verschiedenen leitenden Funktionen im Wirtschaftsministerium war er von 2002 bis 2013 Vorsitzender des Bundesvergabeamtes. Dr. iur. Rudolf Wanke ist Richter des Bundesfinanzgerichts, zuvor war er Senatsvorsitzender des Unabhängigen Finanzsenats. Er war mit der Vorbereitung zunächst des UFS und nunmehr des BFG befasst.