Prüf- und Warnpflicht im Bauvertrag gemäß ÖNORM B 2110
ISBN:
978-3-85402-311-1
Auflage:
aktualis. u. erw. Aufl.
Verlag:
Austrian Standards plus GmbH
Land des Verlags:
Österreich
Erscheinungsdatum:
01.10.2015
Format:
Softcover
Seitenanzahl:
196
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Eine kooperative Kommunikation zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ist ein „Musthave“.
Die Mitteilung von Bedenken des Auftragnehmers ist ein wichtiger Teil der Kommunikation.
Zum späteren „guten Miteinander“ gehört die sorgfältige Vorbereitung und Zusammenstellung der Ausschreibungsunterlagen, die dabei erfolgende umfassende Information über den Leistungsgegenstand und die Umstände der Leistungserbringung, aber auch die sorgfältige Angebotslegung. Der Bieter darf den Auftraggeber nicht „ins offene Messer laufen lassen“ und muss ihn über bestimmte Fehler der Ausschreibungsunterlagen vor Vertragsabschluss aufklären. Basis hierfür sind: ÖNORM B 2110, ÖNORM A 2050, BVergG und ABGB. Im vollen Umfang greift die Warnpflicht des Auftragnehmers ab dem Vertragsabschluss.
Versäumte Warnung ist ein Risiko des Auftragnehmers, nämlich Entgeltverlust, Gewährleistung und Schadenersatz. Die Kehrseite dieses Risikos ist die Chance des Auftragnehmers, seine Bedenken mit Vorschlägen zur Verbesserung der Anweisungen oder Beistellungen des Auftraggebers zu verknüpfen, die eine bessere Bauausführung und Zusatzangebote ermöglichen. Basis hierfür sind: ÖNORM B 2110 und ABGB.
Die Autoren stellen das weite Feld der Prüf-, Aufklärungs- und Warnpflicht dar und wollen damit für Projekt- und Bauleiter, ÖBA, Architekten, Bauwirtschaftsberater, Baujuristen und Anwälte eine vertiefte Information geben, welche Fallen zu vermeiden sind und welche Chancen genützt werden können.
Schlagwörter
Schadenersatz
Gewährleistung
Bauvertrag
Aufklärungspflicht
Ausschreibung
Warnpflicht
Prüfpflicht
Werkvertragsnorm
Baugrund
Hinweispflicht
Baugrundprüfung
Baugrundrisiko
Mehrkostenrisiko
Prüf- und Warnpflicht
Konstruktive Leistungsbeschreibung
ÖNORM B 2110 „Allgemeine Vertragsbestimmungen für Bauleistungen“