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Menschenwürde und Art 3 EMRK

Grundrechtsverletzungen in Form von Polizeigewalt und Haft
ISBN:
978-3-902638-20-5
Verlag:
Jan Sramek Verlag KG
Land des Verlags:
Österreich
Erscheinungsdatum:
01.02.2012
Autoren:
Format:
Softcover
Seitenanzahl:
230
Ladenpreis
69,00EUR (inkl. MwSt. zzgl. Versand)
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Robert Krammer, langjähriges Mitglied einer Kommission des Menschenrechtsbeirats und Lektor an der Universität Salzburg, legt eine an den Bedürfnissen der Praxis orientierte Untersuchung vor, in deren Fokus jene Handlungsweisen stehen, die zu Eingriffen bzw Verletzungen von Grundrechten bei der Ausübung von Polizeigewalt oder während der Haft führen. Zentrale Rolle spielt dabei das in Artikel 3 EMRK normierte Verbot von Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung und die mit dieser Bestimmung untrennbare Würde eines jeden Menschen. Einleitend wird auf Grundlage der ideengeschichtlichen Entwicklung und den in unterschiedlichsten Verfassungstexten genannten Verwendungen der Begriff Menschenwürde ausgearbeitet. Darauf aufbauend findet der Leser eine umfassende Auslegung der Tatbestandsmerkmale des Artikel 3 EMRK und der daraus resultierenden staatlichen Gewährleistungspflichten. Im Zentrum des Buches steht sodann die Analyse der Judikatur der österreichischen Höchstgerichte und des EGMR zu Artikel 3 EMRK, die in einer systematischen und praxisnahen Typologie von Grundrechtsverletzungen hinsichtlich Polizeigewalt und Haft zusammengefasst wird. Einzelne Zwangsakte wie das Verabreichen von Schlägen, Fesselungen oder Leibesvisitationen werden ebenso behandelt wie menschenunwürdige Haftbedingungen, die Anhaltung von Kindern, medizinische Zwangsbehandlungen bis hin zu Fragen der Isolationshaft oder der Todesstrafe. Neben unterschiedlichen physischen und psychischen Misshandlungen durch das Haftpersonal in Form von bestimmten Folter- und Vernehmungstechniken werden auch prozedurale Verletzungen von Artikel 3 EMRK erläutert, zu denen etwa eine unzureichende Untersuchung zu zählen ist. Für die Praxis von besonderem Nutzen ist die Verknüpfung der verschiedenen Formen von Rechtsverletzungen mit den jeweils relevanten Leitentscheidungen der Höchstgerichte.