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ABGB Praxiskommentar / ABGB Praxiskommentar - Band 2, 5. Auflage

EheG, 1. DVEheG, EPG, PatVG, TEG, USchG, UVG
ISBN:
978-3-7007-7415-0
Auflage:
5., neu bearbeitete und erweiterte Auflage
Verlag:
LexisNexis ARD ORAC
Land des Verlags:
Österreich
Erscheinungsdatum:
22.01.2020
Reihe:
Kommentar
Format:
Hardcover
Seitenanzahl:
988
ABGB Praxiskommentar - Band 1, 4. Auflage
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Der ABGB-Praxiskommentar, der von Univ.-Prof. Dr. Michael Schwimann begründet wurde, hat sich in 4 Auflagen zum Großkommentar entwickelt und als eines der führenden Standardwerke zum ABGB etabliert, was sich auch in der laufenden Zitierung durch den OGH widerspiegelt.
Band 2 bietet eine ausführliche Kommentierung der familienrechtlichen Nebengesetze EheG, 1. DVEheG, EPG, PatVG, TEG, USchG, UVG. Enthalten sind in der Neuauflage die Änderungen im EPG, auch die durch das VfGH-Erkenntnis bedingte Anwendbarkeit der „Ehe für alle“ ist, ebenso wie das neue Erwachsenenschutzrecht, berücksichtigt.
Die bewährte benutzerfreundliche Gliederung wurde ebenso beibehalten wie die Darstellung der Anmerkungen als Fußnoten. Zur Steigerung der Auffindbarkeit einzelner Passagen werden alle Bände mit Verzeichnissen ausgestattet.
Prof. Kodek und das renommierte Autorenteam aus Praxis und Lehre bürgen für die hohe Qualität der Kommentierung.
Die Autoren von Band 2: ao. Univ.-Prof. Dr. Ulrike Aichhorn, ao. Univ.-Prof. Dr. Erwin Bernat, HR d. OGH Dr. Edwin Gitschthaler, Dr. Christoph Mondel, MBL, RA Dr. Marco Nademleinsky, Sen.-Präs. Univ.-Prof. Dr. Matthias Neumayr, em. o. Univ.-Prof. Dr. Willibald Posch, LStA i. R. Dr. Michael Stormann, OAR Prof. Wolfgang Teschner, ao. Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Zankl.

Biografische Anmerkung

Der Herausgeber:

Univ.-Prof. Dr. Georg Kodek ist Hofrat des Obersten Gerichtshofs in Wien und ist Vorstand des Instituts für Zivil- und Zivilverfahrensrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien. Er war viele Jahre Sachverständiger des Europarats für Zivilverfahrensrecht und ist Verfasser und Herausgeber zahlreicher Veröffentlichungen zum Zivil- und Zivilverfahrensrecht.