Facebook Pixel

§ 1489a ABGB im System des liechtensteinischen Verjährungsrechts

ISBN:
978-3-7089-1469-5
Verlag:
Dike Verlag Zürich, Facultas
Land des Verlags:
Österreich
Erscheinungsdatum:
01.09.2016
Autoren:
Reihe:
Schriften des Zentrums für liechtensteinisches Recht (ZLR) an der Universität Zürich
Format:
Buch
Seitenanzahl:
336
Ladenpreis
78,20EUR (inkl. MwSt. zzgl. Versand)
Lieferung in 5-10 Werktagen Versandkostenfrei ab 40 Euro in Österreich
§ 1489a des liechtensteinischen ABGB regelt die Verjährung von Entschädi¬gungsklagen im Zusammenhang mit der Besorgung von Finanzdienstleis¬tungsgeschäften eines von der FMA bewilligten Finanzintermediärs. Gerade auf dem Finanzplatz Liechtenstein ist diese Norm von großer praktischer Be¬deutung. § 1489a ABGB ist als lex specialis zur ordentlichen Verjährungsre¬gelung von Entschädigungsklagen in § 1489 ABGB zu qualifizieren. Anstelle der im liechtensteinischen Schadenersatzrecht üblichen 30 Jahre (§ 1489 ABGB), sieht § 1489a ABGB eine absolute Frist von 10 Jahren vor. Der sachliche und persönliche Geltungsbereich dieser Bestimmung ist für den Rechtsanwender nur schwer fassbar, insbesondere, was unter dem Begriff „Finanzdienstleistungsgeschäft“ alles verstanden werden darf. Praxisorientiert und umfassend legt diese Dissertation den Anwendungsbereich von § 1489a ABGB dar. Die verjährungsrechtliche Sonderlösung des § 1489a ABGB wird auf die Frage der Vereinheitlichung der Verjährungsfristen bei Entschädigungsklagen untersucht. Nach der hier vertretenen Ansicht hat ein gutes, d.h. gerechtes Verjährungssystem zu differenzieren. In ihren Resultaten macht dieses Werk einen teilweisen Reformbedarf im liechtensteinischen Verjährungsrecht, besonders in Bezug auf die Entschädigungsklagen des ABGB, deutlich. Die Untersuchung mündet in einem entsprechenden Vorschlag für einen neuen Gesetzeswortlaut des § 1489 ABGB.