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ÖStZ Spezial: Jahressteuergesetz 2018

ISBN:
978-3-7007-7460-0
Auflage:
1. Auflage
Verlag:
LexisNexis ARD ORAC
Land des Verlags:
Österreich
Erscheinungsdatum:
21.09.2018
Reihe:
Sonstiges
Format:
Softcover
Seitenanzahl:
132
Ladenpreis
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Am 14. 8. 2018 wurde das Jahressteuergesetz 2018 im BGBl veröffentlicht. Zum Auftakt der Jahressteuergesetzgebung freuen wir uns, Ihnen mit diesem ÖStZ-Spezial einen kompakten und gleichzeitig tiefergehenden Einstieg in die aus Sicht der Berater und Praktiker dominierenden Themen präsentieren zu können. Geboten wird ein Gesamtüberblick über die zentralen Neuerungen durch das JStG 2018 in EStG, UmgrStG, KStG, UStG, GrEStG und BAO.
Schwerpunkte bilden die Analysen der Einführung einer Hinzurechnungsbesteuerung für ausländische beherrschte Körperschaften im § 10a KStG, der Nachjustierung iZm den Grunderwerbsteuertatbeständen der Anteilsübertragung und -vereinigung im § 1 Abs 2a und Abs 3 GrEStG, der neugefassten Anti-Missbrauchsbestimmung im § 22 BAO sowie der Einführung einer begleitenden Kontrolle als Alternative zur Außenprüfung.
Komplettiert wird diese Sonderausgabe zum JStG 2018 durch einen Gesetzesauszug zum sofortigen Nachlesen und Nachschlagen der neuen Vorschriften samt Besonderen Erläuterungen.


Zusammengestellt ist das vorliegende ÖStZ-Spezial aus folgenden Beiträgen von Autoren aus Wissenschaft, Praxis und Finanzverwaltung:

Klaus Hirschler/Elisabeth Höltschl:

· Ausgewählte Änderungen im EStG und UmgrStG

Christoph Marchgraber/Hans Zöchling:

· § 10a KStG: Passiveinkünfte bei niedrig besteuerten Auslandsaktivitäten

Stefan Melhardt:

· Umsatzsteuerliche Änderungen

Philipp Loser/Christoph Urtz:

· Steuerfreiheit für doppelstöckige Anteilsübertragungen und -vereinigungen

Karl Stückler:

· Anteilsvereinigung: Zugehörigkeit eines Grundstücks zum Vermögen der Gesellschaft

Michael Lang:

· Die Neuregelung des Missbrauchs in § 22 BAO

Philipp Loser/Christoph Urtz:

· Die „Begleitende Kontrolle“ als Fortsetzung des „Horizontal Monitoring“ – eine neue Form der Außenprüfung

Artun Akar:

· Sonstige wichtige Änderungen in der BAO