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Kommentar zum ABGB - Klang-Kommentar / Klang-Kommentar

§§ 353 - 379, Sachenrecht
ISBN:
978-3-7046-5695-7
Auflage:
3., Aufl.
Verlag:
Verlag Österreich
Land des Verlags:
Österreich
Erscheinungsdatum:
14.10.2011
Format:
Hardcover
Seitenanzahl:
756
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Seit 2000 wird der Klang Kommentar von den Zivilrechtsprofessoren Attila Fenyves, Ferdinand Kerschner und Andreas Vonkilch in dritter Auflage im Verlag Österreich herausgegeben. Der Großkommentar ist auf insgesamt 27 Bände ausgelegt. Der „Klang“ ist von jeher vom Anspruch geprägt, eine Kommentierung auf hohem wissenschaftlichem Niveau zu bieten, die sich nicht mit der Wiedergabe der Judikatur und Literatur begnügt, sondern auch kritisch eigene Positionen vertritt und über den „Tellerrand“ hinausblickt. Leupold erörtert das Eigentum im objektiven Sinn, Grundlagen des Erwerbs von (Mit-) Eigentum, das Veräußerungs- und Belastungsverbot, Enteignung und Entschädigung, den gutgläubigen Eigentumserwerb sowie den Erwerb durch Vermengung. Die „Grundnorm“ des Eigentumsschutzes, nämlich § 354 ABGB, analysiert dogmatisch eingehend Kietaibl (allgemeine Eigentumsfreiheitsklage). Auch darauf aufbauend bieten Kerschner/Wagner ein geschlossenes System des in der Praxis höchst bedeutsamen österreichischen Nachbarrechts der §§ 364–364b ABGB (privates Immissionsschutzrecht): Auf fast 400 Seiten werden einschlägige Judikatur und Literatur nicht nur systematisch dargestellt, sondern auch kritisch gewürdigt. Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche werden auch in der Durchsetzung, also ebenso in verfahrens- und vollstreckungsrechtlicher Hinsicht beleuchtet. Das gilt in gleicher Weise für die Kommentierung der Eigentumsherausgabeklage durch Kodek. Die ausführliche Bearbeitung der in den letzten Jahren zunehmend Bedeutung erlangenden actio Publiciana bietet viele neue dogmatische Erkenntnisse.
Biografische Anmerkung
Herausgeber o. Univ.-Prof. Dr. Attila Fenyves, Institut für Zivilrecht der Universität Wien Univ.-Prof. Dr. Ferdinand Kerschner, Institut für Zivilrecht der Johannes-Kepler-Universität Linz ao. Univ.-Prof. Dr. Andreas Vonkilch, Institut für Zivilrecht der