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Die EU-Erbrechtsverordnung

Internationales Zivilverfahrensrecht
ISBN:
978-3-7007-6186-0
Auflage:
1.
Verlag:
LexisNexis ARD ORAC
Land des Verlags:
Österreich
Erscheinungsdatum:
31.08.2016
Reihe:
Kommentar
Format:
Hardcover
Seitenanzahl:
540
Ladenpreis
88,00EUR (inkl. MwSt. zzgl. Versand)
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Die seit dem 17. August 2015 anwendbare Europäische Erbrechtsverordnung
(EuErbVO) regelt die international-zivilprozessualen und international-privatrechtlichen Auswirkungen von grenzüberschreitenden Erbfällen in 25 Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Die Verordnung folgt dem Prinzip der Nachlasseinheit: Zuständig für die Abwicklung des gesamten Nachlasses ist ein Gericht desjenigen Staates, in dem der Verstorbene zum Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Auch das anzuwendende Recht wird durch den letzten gewöhnlichen Aufenthalt bestimmt. Das bedeutet beispielsweise, dass für einen Österreicher, der seinen Lebensabend in der Toskana verbringt, italienisches Erbrecht zur Anwendung kommt. Zugelassen ist eine Rechtswahl auf das Heimatrecht.
Eine wesentliche Rolle bei der Erleichterung der Abwicklung grenzüberschreitender Erbfälle soll in Zukunft das „Europäische Nachlasszeugnis“ spielen. Erben, Vermächtnisnehmer, Testamentsvollstrecker und Nachlassverwalter sollen damit in die Lage versetzt werden, ihren Status in einfacher Weise bescheinigen zu können, ähnlich wie bei einem Reisepass.
Diese Auskoppelung aus dem Loseblattwerk „Internationales Zivilverfahrensrecht“ richtet sich an alle, die mit den Herausforderungen des Internationalen Erbrechts befasst sind.

Biografische Anmerkung

Dr. Christoph Mondel, MBL ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen zum Liegenschafts-, Erb- und Außerstreitrecht. Laufende Vortragstätigkeit, insbesondere zu den genannten Themengebieten.

Dr. Marco Nademleinsky ist seit 2011 selbständiger Rechtsanwalt in Wien mit Schwerpunkt Familien- und Erbrecht, Vortragender für internationales Familienrecht an der Universität Wien seit 2007 sowie Autor zahlreicher Fachpublikationen zum internationalen Familien- und Erbrecht.

Dr. Ulrich Pesendorfer ist Richter des LG für ZRS Wien, derzeit dem BMJ zugeteilt und dort stellvertretender Leiter der Abteilung für Personen-, Familien- und Erbrecht. Er hat als Legist das ErbRÄG 2015 mitbetreut und ist Autor zahlreicher Fachbeiträge.

Mag. Thomas Traar ist Richter und war von 2006 bis 2011 dem BMJ, Abteilung für Internationales Privat- und Zivilverfahrensrecht, zugeteilt. Er ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen im Bereich des nationalen und internationalen Zivil- und Zivilverfahrensrechts.

Mag. Andreas Tschugguel ist Notariatskandidat in Wien sowie Autor zahlreicher Fachartikel und Vortragender mit dem Schwerpunkt Erbrecht und Verlassenschaftsverfahren.