Erbrecht
In Österreich gibt es jährlich über 80.000 Todesfälle - nach jedem Todesfall wird in Österreich automatisch vom Gericht ein Verlassenschaftsverfahren eingeleitet. Ziel ist es, dass alle vermögensrechtlichen Angelegenheiten abgewickelt werden und dass das Vermögen an die Erben ordnungsgemäß übertragen wird. Diese Zahlen allein zeigen die enorme Bedeutung des Erbrechts für die Rechtspraxis.
Die 2. Auflage des Handbuchs Erbrecht berücksichtigt die gesamte Judikatur und Literatur sowie die Rechtslage nach
dem ErbRÄG 2015 und der EuErbVO – es werden alle Fragen, die sich rund um den Tod von natürlichen Personen in Hinblick auf ihr Vermögen ergeben, beantwortet:
- Wesen des Erbrechts, Grundbegriffe, Systeme der Erbfolge
- Verlassenschaft
- Erbrecht im subjektiven Sinn
- Gesetzliche Erbfolge, gewillkürte Erbfolge und Vermächtnis
- Aneignung durch den Bund
- Ausschluss vom Erbrecht
- Rechtsgeschäfte unter Lebenden auf den Todesfall
- Pflichtteilsrecht
- Berücksichtigung von Schenkungen im Erb- und Pflichtteilsrecht
- Erwerb der Erbschaft
- Wohnungseigentum im Todesfall
- Unternehmen und Gesellschaftsrecht
- Privatstiftung und Erbrecht
- Erbfälle mit Auslandsbezug
Zusätzlich: Viele Beispiele, Praxishinweise & Übersichten.
Die Herausgeberinnen:
Univ.-Prof. Dr. Susanne Ferrari, Institut für Zivilrecht, Ausländisches und Internationales Privatrecht, Universität Graz.
Dr. Gundula Maria Likar-Peer, Juristin, Salzburg.
Die Autorinnen und Autoren:
Univ.-Prof. Dr. Susanne Ferrari, Universität Graz; Univ.-Ass. Mag. Christine Hampton, Universität Graz; Dr. Gundula Maria Likar-Peer, Salzburg; Dr. Gerold Maximilian Oberhumer, Rechtsanwalt, Wien/Graz; Ass.-Prof. Dr. Peter Schwarzenegger, Universität Graz; Dr. Anna Vaclavek, Rechtspraktikantin, Bezirksgericht Linz, zuvor Univ.-Ass., Universität Graz.