Schlagwort 'deutschem-recht'
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Die Gewährung eines Schmerzensgeldes nach deutschem Recht Vermögensschaden und Nichtvermögensschaden. Schmerzensgeld nach § 847 BGB. Ersatz immaterieller Schäden bei PersönlichkeitverletzungenAuflage:1., Aufl. Stand: Juni 2002Verlag:viademica.verlag berlinLi LiErscheinungsjahr:2003