Das Anerkenntnis im Privatversicherungsrecht
ISBN:
978-3-428-19278-6
Verlag:
Duncker & Humblot
Land des Verlags:
Deutschland
Erscheinungsdatum:
19.09.2024
Reihe:
Schriften zum Bürgerlichen Recht
Format:
Hardcover
Seitenanzahl:
268
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Der Bedeutungsgehalt von regulierungsbezogenen Erklärungen des Versicherers bereitet in der Praxis häufig Probleme und führt zu Streit, wenn der Versicherer die tatsächlichen oder rechtlichen Voraussetzungen seiner Eintrittspflicht nachträglich verneint und Leistungen deshalb verweigert. Vor diesem Hintergrund beschäftigt sich die Arbeit mit der Frage, wie und mit welchen Folgen für die Vertragsparteien Regulierungserklärungen des Versicherers rechtlich einzuordnen sind. Im Fokus stehen dabei nicht nur die verschiedenen Ausprägungen des zivilrechtlichen Anerkenntnisses, sondern auch die in der Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherung speziell normierten Anerkenntnisse der §§ 173, 187 VVG. Durch eine sorgfältige und kritische Auswertung der bisher erfolgten Judikatur gelingt es, Lösungsansätze zur Rechtsnatur der im VVG geregelten Anerkenntnisse zu formulieren und Leitlinien zur Auslegung typischer Regulierungserklärungen in sonstigen Versicherungsarten zu entwickeln.
Schlagwörter
Unfallversicherung
Berufsunfähigkeitsversicherung
Allgemeine Versicherungsbedingungen
Gesetzesauslegung
Auslegung von Willenserklärungen
Kausales Schuldanerkenntnis
Abstraktes Schuldanerkenntnis
Einseitiges nichtrechtsgeschäftliches Anerkenntnis
Rechtsgeschäftliche Bindungswirkung
Abwicklung des Versicherungsfalls
Biografische Anmerkung
Katharina Maria Roderus studied law at the Ludwig Maximilian University of Munich and passed the First State Law Examination in January 2021. She then worked as a research assistant at the Chair of Civil Law and German, International and Comparative Civil Procedure Law with her PhD supervisor Professor Dr. Wolfgang Hau. The doctoral project on which the thesis is based was completed with an oral examination in April 2024. Katharina Roderus has been working as a trainee lawyer at the Traunstein District Court since October 2024.









