Das Einlösungsrecht des § 462 ABGB
Das Einlösungsrecht des § 462 ABGB, das auf der Stammfassung des ABGB aus dem Jahre 1811 beruht, bietet bis heute Anhaltspunkte für Kontroversen. Ziel der Autorin ist es daher, eine umfassende systematische Aufarbeitung des sog ius offerendi zu leisten. Der Fokus liegt dabei vor allem auf dem persönlichen Anwendungsbereich des § 462 ABGB.
Neben einer historischen Einführung und einem Vergleich mit anderen sog „Einlösungsrechten“ (§ 120 IO, § 17 AnfO und § 177 VersVG) werden ua folgende Bereiche erörtert:
- Berechtigung anderer Personen zur Forderungseinlösung
- Dogmatische Einordnung vor dem Hintergrund der übrigen zessionsrechtlichen Bestimmungen des ABGB (insb §§ 1358 und 1422 f)
- Haftung für die Richtigkeit und Einbringlichkeit der Forderung
Dr. Laura Sophie Moser, BA ist derzeit LL.M. Candidate an der London School of Economics. Zuvor war sie als Universitätsassistentin (prae doc) am Institut für Zivilrecht der Universität Wien tätig (Lehrstuhl Univ.-Prof. Dr. Constanze Fischer-Czermak).