Das Verbot der Doppelsicherung
ISBN:
978-3-428-19936-5
Verlag:
Duncker & Humblot
Land des Verlags:
Deutschland
Erscheinungsdatum:
12.11.2026
Reihe:
Schriften zum Bürgerlichen Recht
Format:
Hardcover
Seitenanzahl:
311
Das Buch beweist: Das Bürgerliche Recht verbietet die Doppelsicherung einer Forderung durch mehrere selbstständige Grundpfandrechte nicht. Dieses Verbot ist eine Erfindung der Begriffsjurisprudenz. Sie konstruiert das Gesamtgrundpfandrecht als ein einziges Grundpfandrecht an mehreren Grundstücken, um seine Gleichartigkeit zu erzwingen. Die Doppelsicherung verstoße in der Folge gegen den Numerus clausus. Aber § 1132, § 1192 BGB, wonach ein Gesamtgrundpfandrecht »ein[…]« Grundpfandrecht »an mehreren Grundstücken« sei, ist lediglich eine gesetzliche Konstruktion. Sie ist nach dem Bürgerlichen Recht, wonach über jedes subjektive Recht gesondert verfügt werden muss, unrichtig. Nach diesem Spezialitätsprinzip sind Gesamtgrundpfandrecht und Doppelsicherung mehrere Grundpfandrechte in Befriedigungskonkurrenz. Dieser Haftungsverband ist bei dem Gesamtgrundpfandrecht (auch) dinglich, bei der Doppelsicherung allein schuldrechtlich. Gleichartigkeit des Haftungsverbandes ist für die Befriedigungskonkurrenz im Rechtsverkehr nicht erforderlich. Beide verwirklichen sich vermittels dinglicher Ansprüche auf Duldung der Zwangsvollstreckung. Während das Gesamtgrundpfandrecht an sich regresslos ist, gewährt die Doppelsicherung Ausgleich analog § 426 BGB.
Biografische Anmerkung
Elisabeth Heukenkamp was born and raised in Berlin. She studied law at the Ludwig Maximilian University of Munich and the Université Paris-Panthéon-Assas, where she earned a Maîtrise en Droit (Master of Laws). She completed her legal clerkship (Rechtsreferendariat) at the Higher Regional Court (Kammergericht) of Berlin, which included working at an international corporate law firm in Munich and the German General Consulate in San Francisco. Following her time as a research assistant at the Ludwig Maximilian University of Munich, she obtained her doctorate in law (Dr. jur.).