Das Verbot der politischen Betaetigung fuer Geistliche nach katholischem und evangelischem Kirchenrecht sowie im geltenden Staatskirchenrecht
ISBN:
978-3-631-58914-4
Verlag:
Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften
Land des Verlags:
Deutschland
Erscheinungsdatum:
07.08.2009
Bearbeiter:
Reihe:
Schriften zum Staatskirchenrecht
Format:
Hardcover
Seitenanzahl:
292
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Im 19. und zu Beginn des 20. Jahrhunderts finden wir in Deutschland und Österreich zahlreiche katholische Priester als aktive Parlamentarier in Parteien und Parlamenten. Nicht nur in der Zeit des Kulturkampfes sind sie dort für die christlichen Werte ebenso mit Nachdruck eingetreten, wie ihre evangelischen Amtsbrüder, die sich bis heute eine Teilhabe am politischen Diskurs als Parlamentarier bewahrt haben. Katholische Priester fehlen indes in den Bundes- und Länderparlamenten – mit einer Ausnahme im Hessischen Landtag – in Deutschland und Österreich heute vollständig. Worin liegt diese katholische Abstinenz begründet? Der Autor geht dieser Frage nach und untersucht einschlägige Regelungen des Staatskirchenrechts – mit der Zentralnorm des Art. 32 Reichskonkordat – und des katholischen und evangelischen Kirchenrechtes und stellt die Normen in den jeweiligen Staaten- und verfassungsgeschichtlichen Kontext. Interessant ist dabei die unterschiedliche Art der Regelung der Thematik in den beiden großen christlichen Kirchen, die von Beurlaubung des Pfarrers als Mandatsträger bis hin zum ausdrücklichen Verbot der Übernahme eines öffentlichen Amtes und Mandates reicht.
Schlagwörter
Berücksichtigung
Christian
Kirchenrecht
Weimarer Republik
Verfassungsgeschichte
Staatskirchenrecht
Staaten
Axel
Verbot
Kulturkampf
Schulze
Frhr
Campenhausen
Deutschlands
Österreichs
politischen
Betätigung
geltenden
Zentrumspartei
Bischofskonferenz
evangelischem
katholischem
Pellengahr
Priesterpolitiker
Biografische Anmerkung
Der Autor: Christian Schulze Pellengahr Freiherr von Freusberg-Steinhorst, geboren 1975; Studium der Rechts-, Geschichts- und Agrarwissenschaften in Bonn, Wien, Göttingen und Münster; 2001 Erstes juristisches Staatsexamen am OLG Hamm; 2005 Lic. iur. can. in Münster; 2005 Zweites juristisches Staatsexamen in Düsseldorf; 2006-2008 Landesverwaltungsrat z.A. beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe; 2008 Promotion in Potsdam.









