Facebook Pixel

Das Zeugnisverweigerungsrecht der Angehörigen des Beschuldigten

Der Katalog des § 52 StPO im Spiegel generalisierter Lösungen in den Strafprozessordnungen Islands, Norwegens und Dänemarks
ISBN:
978-3-631-57314-3
Verlag:
Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften
Land des Verlags:
Deutschland
Erscheinungsdatum:
12.06.2008
Reihe:
Europäische Hochschulschriften Recht
Format:
Softcover
Seitenanzahl:
314
Ladenpreis
95,55 EUR (inkl. MwSt. zzgl. Versand)
Lieferung in 3-4 Werktagen Versandkostenfrei ab 40 Euro in Österreich
Hinweis: Da dieses Werk nicht aus Österreich stammt, ist es wahrscheinlich, dass es nicht die österreichische Rechtslage enthält. Bitte berücksichtigen Sie dies bei ihrem Kauf.
Das Zeugnisverweigerungsrecht von Angehörigen im Strafverfahren ist in Deutschland in § 52 StPO in der Weise geregelt, dass die «Angehörigen», denen dieses Recht zusteht, in einem abschließenden Katalog aufgeführt sind. Da dieser Katalog nur verrechtlichte Beziehungen, nicht aber (sonstige) enge persönliche Bindungen erfasst, war von Beginn an unklar und umstritten, auf welchem Grundgedanken die Vorschrift basierte und was Sinn und Zweck der Einräumung eines entsprechenden Zeugnisverweigerungsrechts war und ist. Die Regelung wurde zusätzlich im Laufe der Zeit immer wieder unter dem Aspekt in Frage gestellt, ob der Katalog noch zeitgemäß sei. Diese Arbeit setzt sich nicht nur mit neueren Entwürfen und Reformvorschlägen kritisch auseinander, sondern bezieht die rechtsvergleichende Perspektive mit ein. Obwohl in den Verfahrensordnungen der nordischen Staaten nahezu idealtypisch die Palette der möglichen Lösungen seit Jahrzehnten vorhanden ist, ist bislang noch nicht der Versuch unternommen worden, sie näher zu analysieren und als möglichen Lösungsvorrat für die Diskussion in Deutschland zu nutzen.
Biografische Anmerkung
Der Autor: Guðmundur Thorlacius Ragnarsson wurde 1970 in Reykjavík (Island) geboren. Er studierte Rechtswissenschaften in Reykjavík, wo er 1996 sein Studium abschloss. 1997 hat die Universität Münster ihm den Grad eines LL.M. verliehen. Seit 2007 ist der Autor in einer Kanzlei in Reykjavík tätig.