Der Dokumentationsfehler im Medizin- und Kapitalanlagerecht
Die vorliegende Arbeit untersucht unter Rückgriff auf die Rechtsnatur und den Zweck der jeweiligen Dokumentationspflicht haftungs- und beweisrechtliche Rechtsfolgen eines Dokumentationsfehlers. Sie vergleicht hierbei die Dokumentationspflichten von Ärzten und Wertpapierdienstleistungsunternehmen (WpDU), da diese einen gemeinsamen Ursprung besitzen. Der BGH leitete einst die Dokumentationspflicht des Arztes aus der Rechenschaftspflicht von Vermögensverwaltern her. Die beiden Dokumentationspflichten weisen daher eine ähnliche Struktur und Ausprägung auf, wie auch eine Reihe von ähnlich gelagerten Folgeproblemen.
Sascha Nicolai Grimm ist Syndikusrechtsanwalt bei einem großen FinTech-Unternehmen in Berlin und ist spezialisiert auf Bank- und Kapitalmarktrecht.