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Der Preis der Verführung

Die gesetzliche Schadensersatzklage wegen Ehebruchs in England zwischen 1857 und 1970
ISBN:
978-3-16-162650-0
Verlag:
Mohr Siebeck
Land des Verlags:
Deutschland
Erscheinungsdatum:
13.12.2023
Reihe:
Studien zum ausländischen und internationalen Privatrecht
Format:
Softcover
Seitenanzahl:
266
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Hinweis: Da dieses Werk nicht aus Österreich stammt, ist es wahrscheinlich, dass es nicht die österreichische Rechtslage enthält. Bitte berücksichtigen Sie dies bei ihrem Kauf.

Ehemänner, die Geld von den Geliebten ihrer Ehefrauen forderten; Richter, die so sprachen, als ließe sich der Wert ehelichen Zusammenlebens in Pfund und Shilling bemessen: Weniges am englischen Recht des bürgerlichen Zeitalters befremdete ausländische Beobachter so stark wie die Schadensersatzklage wegen Ehebruchs. Umstritten war die Klage allerdings auch in England selbst. Warum schrieb das Parlament die Klage 1857 gesetzlich fest? Und weshalb schaffte es sie erst 1970 ab? Eike Hosemann geht diesen Fragen nach. Er rekonstruiert die Geschichte eines Rechtsinstituts, in der sich Sexualmoral und Geschlechterrollen einer untergegangenen Epoche lebendig spiegeln - und die zugleich von einem weiterhin aktuellen Konflikt erzählt: dem Widerstreit zwischen dem kühlen wirtschaftlichen Blick auf die Ehe und dem Bestreben, sie jedweder monetären Bewertung zu entziehen.

"Hosemann hat ein großartiges Buch vorgelegt. [...] dass sich sein Buch über weite Strecken wie ein Krimi liest und dabei nie juristische Sorgfalt und Genauigkeit vermissen lässt, ist eine Leistung, die in der rechtswissenschaftlichen Literaturlandschaft selten ist."
Jan-Erik Schirmer JZ 11/2024, 515

"Die Arbeit vermittelt außer den Lösungen der juristischen Fragen auch einen Blick auf das hinter der Regelung und der Praxis ihrer Anwendung stehende Bild der tatsächlichen Gesellschaft [...] Ein lesenswertes Buch!"
Dagmar Coester-Waltjen FamRZ 2026 (Heft 10), 752

Biografische Anmerkung
Geboren 1985; Studium der Rechtswissenschaft in Freiburg, Glasgow und Cambridge/Mass.; 2009 Erste juristische Staatsprüfung; 2011 Zweite Staatsprüfung; 2012 Master of Laws (Harvard Law School); Wiss. Referent am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg; seit 2019 Referent im Bundesministerium der Justiz in Berlin.