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Der Wechsel zur reinen Beitragszusage.

Eine Möglichkeit zur weiteren Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung durch das neue Sozialpartnermodell.
ISBN:
978-3-428-19169-7
Verlag:
Duncker & Humblot
Land des Verlags:
Deutschland
Erscheinungsdatum:
14.05.2024
Autoren:
Reihe:
Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht
Format:
Softcover
Seitenanzahl:
680
Ladenpreis
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Seit dem 01.01.2018 gibt es eine neue Zusageform in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) – die reine Beitragszusage. Anders als bei den traditionellen Zusageformen der bAV wird dem Arbeitnehmer hier keine konkrete Versorgungsleistung garantiert. Die Höhe der gezahlten Leistungen ist vielmehr von der Kapitalmarktentwicklung abhängig. Nach der gesetzlichen Vorstellung soll die reine Beitragszusage Hemmnisse der bAV überwinden und dadurch zu einer weiteren Verbreitung der bAV beitragen. Bisher ist die reine Beitragszusage jedoch ein »Ladenhüter«. Arbeitgeber mit bAV sind oftmals nicht in der Lage, die neue Zusageform einzuführen, da sie durch ihre »Alt«-Versorgungssysteme bereits ausreichend belastet sind. Diese Arbeit untersucht deshalb, ob ein Wechsel der »Alt«-Zusagen zur reinen Beitragszusage möglich ist. Dabei entwickelt sie Maßstäbe, anhand derer die Rechtmäßigkeit eines solchen Wechsels zu überprüfen ist, und erarbeitet Empfehlungen für die Praxis zur Umsetzung eines Wechsels.
Biografische Anmerkung
Anna Eisele studied law at the Bucerius Law School in Hamburg and at the Singapore Management University in Singapore. Her studies focused on employment law. After completing her first state examination, she worked as a research assistant in a boutique law firm specialized in employment law and at the chair of German and International Employment and Social Law and Comparative Law at the University of Hamburg. Anna Eisele received her doctorate from Bucerius Law School in February 2024. She has been completing her legal clerkship at the Higher Regional Court of Munich since October 2023, which includes placements at two law firms specialized in employment law.