Facebook Pixel

Die Abbildung von Kunstwerken zur Werbung für deren Ausstellung und Verkauf

Ein Vergleich der Rechtslage zwischen Deutschland, Großbritannien und den USA
ISBN:
978-3-8487-3547-1
Verlag:
Nomos
Land des Verlags:
Deutschland
Erscheinungsdatum:
23.06.2017
Reihe:
Schriften zum geistigen Eigentum und zum Wettbewerbsrecht
Format:
Softcover
Seitenanzahl:
166
Ladenpreis
50,40EUR (inkl. MwSt. zzgl. Versand)
Lieferung in 5-10 Werktagen Versandkostenfrei ab 40 Euro in Österreich
In welchem Rahmen dürfen Museen, Auktionshäuser und Galerien mit der Abbildung der von ihnen ausgestellten bzw. angebotenen Kunstwerke werben? Die Schrankenregelung des § 58 Abs. 1 UrhG gestattet unter bestimmten Voraussetzungen die Nutzung urheberrechtlich geschützter Kunstwerke „zur Werbung, soweit dies zur Förderung der Veranstaltung erforderlich ist“. Wie diese Formulierung auszulegen ist und ob sie ein (Höchst-)Maß an Werbung impliziert, ist umstritten. Die Thematik hat große praktische Relevanz: Sofern die Werknutzung nämlich nicht von der Schrankenregelung gedeckt ist, ist sie sowohl genehmigungs- als auch vergütungspflichtig. Die Arbeit analysiert § 58 Abs. 1 UrhG und stellt die Vorschrift den entsprechenden Regelungen des britischen sowie des US-amerikanischen Rechts gegenüber. In diesem Zusammenhang wird auch die Arbeitsweise der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst sowie der betreffenden Verwertungsgesellschaften in Großbritannien und den USA dargestellt.