Facebook Pixel

Die allgemeine Handlungsfreiheit als europäisches Unionsgrundrecht

ISBN:
978-3-16-200645-5
Verlag:
Mohr Siebeck
Land des Verlags:
Deutschland
Erscheinungsdatum:
31.12.2026
Reihe:
Studien zum europäischen und deutschen Öffentlichen Recht
Format:
Softcover
Seitenanzahl:
390
Ladenpreis
97,70 EUR (inkl. MwSt. zzgl. Versand)
Beim Kauf dieses Artikels handelt es sich um eine Vorbestellung. Der angegebene Preis kann sich gegebenenfalls noch ändern.
Updates zu dieser Vorbestellung erhalten?
Hinweis: Da dieses Werk nicht aus Österreich stammt, ist es wahrscheinlich, dass es nicht die österreichische Rechtslage enthält. Bitte berücksichtigen Sie dies bei ihrem Kauf.
Gewährleistet das Unionsrecht ein Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit? Unter Zugrundelegung eines prinzipienorientierten Verständnisses der Grundrechte gewährleistet das Unionsrecht ein der deutschen allgemeinen Handlungsfreiheit i.S.d. Art. 2 Abs. 1 GG entsprechendes Grundrecht: Das Grundrecht auf Schutz vor willkürlichen oder unverhältnismäßigen Eingriffen der öffentlichen Gewalt in die Sphäre der privaten Betätigung besteht in der Form eines allgemeinen Grundsatzes i.S.d. Art. 6 Abs. 3 EUV, welchen der Gerichtshof als ergänzende Freiheitsgrundrechtsschicht im Wege der Rechtsfortbildung in seiner Rechtsprechungslinie seit Hoechst bis Gavanozov II anerkannt und ausgeformt hat. Bárbara Biasetton abstrahiert die vom Europäischen Gerichtshof anerkannte Rechtsfigur in ihren fallbezogenen Konkretisierungen und stellt die Grundlagen für ihre dogmatische Einordnung als europäisches Unionsgrundrecht in der Form eines allgemeinen Grundsatzes i.S.d. Art. 6 Abs. 3 EUV dar. Die Kategorisierung beginnt mit der Festlegung der Erkenntnismethode zur Gewinnung allgemeiner Grundsätze des Unionsrechts. Auf dieser Grundlage erfährt die Untersuchung eine Verzweigung entlang der Rechtserkenntnisquellen, nämlich einer repräsentativen Auswahl von Verfassungstraditionen der Mitgliedstaaten sowie den relevanten völkerrechtlichen Instrumenten des Menschenrechtsschutzes. Anhand methodischer Vorüberlegungen werden die identifizierten zwei Hauptmodelle für den Freiheitsgrundrechtsschutz in den Verfassungstraditionen der Mitgliedstaaten zueinander ins Verhältnis gesetzt. Zur Ermittlung der nach der Methode der wertenden Rechtsvergleichung maßgeblichen objektiv systemstimmigen und wertend besten Lösung aus der Perspektive des Rechtsanwenders des Unionsrechts wird überprüft, ob sich ein Auffangfreiheitsrecht in die Eigenheiten, Strukturen und Ziele der Unionsrechtsordnung einfügt.
Biografische Anmerkung
Geboren 1992; Studium der Rechtswissenschaften an der Universidad Nacional de Rosario (Argentinien), der Universität Heidelberg und der Université de Montpellier (Frankreich); 2021 Erste juristische Prüfung; 2022 Forschungsaufenthalt am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg; 2025 Promotion (Hamburg); Rechtsreferendariat am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg; 2026 Zweite juristische Prüfung.