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Die Anwendung von Art. 102 AEUV auf geistiges Eigentum und Sacheigentum

Die Voraussetzungen des Kontrahierungszwangs nach Art. 102 AEUV und der Essential-Facility-Doktrin unter besonderer Berücksichtigung der Unterschiede zwischen geistigem Eigentum und Sacheigentum
ISBN:
978-3-631-63018-1
Verlag:
Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften
Land des Verlags:
Deutschland
Erscheinungsdatum:
18.08.2011
Autoren:
Bearbeiter:
Reihe:
Veröffentlichungen des Instituts für deutsches und europäisches Wirtschafts-, Wettbewerbs- und Regulierungsrecht der Freien Universität Berlin
Format:
Hardcover
Seitenanzahl:
188
Ladenpreis
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Diese Untersuchung der Anwendung von Art. 102 AEUV auf geistiges Eigentum und Sacheigentum gelangt zu dem Ergebnis, dass beide Eigentumsarten aus kartellrechtlicher Sicht grundsätzlich gleich zu behandeln sind. Schwerpunktmäßig werden der spezielle Fall des Marktmachtmissbrauchs durch die Zugangsverweigerung zu einer körperlichen oder immateriellen Einrichtung sowie die erforderliche Abgrenzung von Primär- und Sekundärmarkt dargestellt. Die Missbrauchsvoraussetzungen nach Art. 102 und der Essential-Facility-Doktrin werden auf mögliche Besonderheiten bei der Anwendung auf geistiges Eigentum untersucht. Das Kriterium der Verhinderung eines neuen Produktes wird unter Berücksichtigung seiner Entstehungsgeschichte neu definiert und seine besondere Bedeutung in diesem Kontext herausgearbeitet.
Biografische Anmerkung
Leonie Kempel, geborene Bock; Studium der Rechtswissenschaften in Frankfurt am Main und Leicester (UK); Zweites Staatsexamen 2005; ab 2006 Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Wirtschafts-, Unternehmens- und Technikrecht an der Technischen Universität Berlin; Promotion zur Dr. iur. an der Freien Universität Berlin 2011.