Die Aufklärung und Bewertung grenzüberschreitender Sachverhalte im Steuerrecht.
ISBN:
978-3-428-15619-1
Verlag:
Duncker & Humblot
Land des Verlags:
Deutschland
Erscheinungsdatum:
22.05.2019
Reihe:
Schriften zum Steuerrecht
Format:
Softcover
Seitenanzahl:
399
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Die Finanzverwaltung ist bei der Besteuerung von Sachverhalten mit Auslandbezug in ihren Ermittlungsmöglichkeiten aufgrund des anerkannten Völkerrechts beschränkt, verfassungsrechtlich aber zur gleichmäßigen Besteuerung verpflichtet. Die Aufklärung und Bewertung grenzüberschreitender Sachverhalte wird zur Achillesverse des materiellen Steuerrechts. Diesem Spannungsverhältnis zwischen Verwaltungsauftrag und -können spürt die Arbeit nach und untersucht die Möglichkeiten, die den Finanzbehörden bei Auslandsachverhalten zur Verfügung stehen, um Verifikationslücken zu schließen. Insbesondere widmet sich die Arbeit dem neuen Instrument gemeinsamer grenzüberschreitender Betriebsprüfungen. Dabei werden nicht nur die völker- und verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen, sondern auch bestehende Rechtsgrundlagen analysiert und auf ihre rechtliche wie praktische Tauglichkeit überprüft. Wo nötig, macht die Arbeit konkrete Vorschläge zur Weiterentwicklung des Rechtsrahmens.
Die Arbeit wurde mit dem Förderpreis der Nürnberger Steuergespräche e.V. 2019 ausgezeichnet.
Biografische Anmerkung
Till Valentin Meickmann began his law studies in October 2007 at the University of Osnabrück. He completed his studies with the First State Exam in March 2013 and worked as Research & Teaching Assistant at the Institute for Finance and Tax Law at the University of Osnabrück from May 2013 to January 2017. Among other things he supervised a cross-border research project with The Netherlands during this period. Since March 2017, Till Valentin Meickmann passes the Legal Clerkship in the district of the Higher Regional Court of Düsseldorf. In 2018 he finished his PhD under supervision of Prof. Dr. Heike Jochum, Mag. rer. publ. He is (co-)author of various publications on German and European tax law.