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Die Beteiligung des Deutschen Bundestages an der Sekundaerrechtsetzung der Europaeischen Union

Der Beitrag der Fachausschuesse am Beispiel der Taetigkeit des Rechtsausschusses in der 15. Legislaturperiode
ISBN:
978-3-631-57502-4
Verlag:
Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften
Land des Verlags:
Deutschland
Erscheinungsdatum:
15.01.2008
Reihe:
Europaeische Hochschulschriften Recht
Format:
Softcover
Seitenanzahl:
248
Ladenpreis
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Hinweis: Da dieses Werk nicht aus Österreich stammt, ist es wahrscheinlich, dass es nicht die österreichische Rechtslage enthält. Bitte berücksichtigen Sie dies bei ihrem Kauf.
Art. 23 Abs. 2 und 3 Grundgesetz verpflichten die Bundesregierung, den Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union zu informieren. Daneben beinhaltet er das Recht des Bundestages, Stellungnahmen zu Rechtsetzungsakten der Europäischen Union abzugeben. Der Bundestag behandelt die ihm zugeleiteten EU-Vorlagen in den verschiedenen Fachausschüssen und nicht etwa nur im Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union. Diese Arbeit untersucht beispielhaft die Mitwirkung des Rechtsausschusses bei der europäischen Rechtsetzung. Betrachtet wird die Tätigkeit in der 15. Legislaturperiode. Anhand der ausgewerteten Bundestagsdrucksachen und Ausschussprotokolle wird nachvollzogen, wie effektiv der Ausschuss an der europäischen Rechtsetzung mitwirkt.
Biografische Anmerkung
Die Autorin: Clarissa Freundorfer, geboren 1976 in München; 1996-2002 Studium der Rechtswissenschaften in Augsburg und Lund (Schweden); 2002-2004 Referendariat in Augsburg; Zweites Staatsexamen 2004; seit 2005 Rechtsanwältin in einer wirtschaftsberatenden Sozietät in München; Abschluss der Promotion 2007.