Die Bonitätsprüfung beim Verbraucherkredit (§ 7 VKrG)
ISBN:
978-3-85136-104-9
Auflage:
1. Auflage 2013
Verlag:
BankVerlag Wien
Land des Verlags:
Österreich
Erscheinungsdatum:
30.09.2013
Reihe:
Diskussionsreihe Bank&Börse
Format:
Hardcover
Seitenanzahl:
380
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Kreditgeber sind seit Juni 2010 dazu verpflichtet, vor Abschluss eines Verbraucherkreditvertrags die Bonität des kreditwerbenden Verbrauchers zu prüfen. Die diesbezügliche Bestimmung des § 7 VKrG beruht auf den Vorgaben der Verbraucherkredit-RL 2008.
Das vorliegende Buch bietet die erste umfassende und grundlegende Darstellung dieser – für das österreichische Recht neuen – Regelung und berücksichtigt den gesamten bisherigen Meinungsstand: Ausgehend von den europarechtlichen Vorgaben behandelt der Autor zunächst den Schutzzweck der Pflicht zur Kreditwürdigkeitsprüfung und arbeitet heraus, welche Änderungen sich durch ihre Einführung gegenüber der alten Rechtslage ergeben. Daran schließen sich ein rechtsvergleichender Blick nach Deutschland und eine ausführliche Analyse, welche Pflichten (Nachforschungs- und Warnpflichten) für den Kreditgeber aus § 7 VKrG folgen. Den Kern der Arbeit bildet eine Untersuchung von an Verstöße gegen § 7 VKrG anknüpfende Sanktionen, wobei insbesondere schadenersatz- und irrtumsrechtliche Konsequenzen beleuchtet werden.
Das vorliegende Buch bietet die erste umfassende und grundlegende Darstellung dieser – für das österreichische Recht neuen – Regelung und berücksichtigt den gesamten bisherigen Meinungsstand: Ausgehend von den europarechtlichen Vorgaben behandelt der Autor zunächst den Schutzzweck der Pflicht zur Kreditwürdigkeitsprüfung und arbeitet heraus, welche Änderungen sich durch ihre Einführung gegenüber der alten Rechtslage ergeben. Daran schließen sich ein rechtsvergleichender Blick nach Deutschland und eine ausführliche Analyse, welche Pflichten (Nachforschungs- und Warnpflichten) für den Kreditgeber aus § 7 VKrG folgen. Den Kern der Arbeit bildet eine Untersuchung von an Verstöße gegen § 7 VKrG anknüpfende Sanktionen, wobei insbesondere schadenersatz- und irrtumsrechtliche Konsequenzen beleuchtet werden.