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Die Geringfuegigkeit des Gehilfenbeitrags

ISBN:
978-3-631-64014-2
Verlag:
Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften
Land des Verlags:
Deutschland
Erscheinungsdatum:
29.05.2013
Autoren:
Reihe:
Europaeische Hochschulschriften Recht
Format:
Softcover
Seitenanzahl:
253
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Hinweis: Da dieses Werk nicht aus Österreich stammt, ist es wahrscheinlich, dass es nicht die österreichische Rechtslage enthält. Bitte berücksichtigen Sie dies bei ihrem Kauf.
Nicht alle Beiträge eines Gehilfen erscheinen der Bestrafe würdig. So wirkt es unbillig, einen Gehilfenbeitrag zu bestrafen, der quantitativ unter einer gewissen Schwelle bleibt. Wo die Grenze verläuft ist schwer zu bestimmen. Der Autor entwickelt in dieser Arbeit ein ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal für die Beihilfe, um geringfügige Gehilfenbeiträge aus der Strafbarkeit herauszunehmen. Nur Handlungen, die eine gewisse Quantität erreichen, sind demnach von Strafe bedroht. Es wird gezeigt, dass das neue ungeschriebene Tatbestandsmerkmal bei Anwendung auf fragliche Fälle zu billigen Ergebnissen führt und damit einen Lösungsweg für dieses Problem des allgemeinen Teils des Strafrechts bietet.
Biografische Anmerkung
Oliver Schoepke absolvierte sein Jurastudium an der Freien Universität Berlin. Auch sein Referendariat leistete er in seiner Heimatstadt ab. Zwischenzeitlich arbeitete er als Repetitor im Straf- und Zivilrecht. Zurzeit ist er an der Deutschen Universität für Weiterbildung als Studiengangleiter des Masterstudiengangs Compliance und als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Forschungsinstitut für Compliance, Sicherheitswirtschaft und Unternehmenssicherheit (FORSI) tätig.