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Die Haftung des Rechtsanwalts gegenüber Dritten für fehlerhafte Auskünfte im koreanischen und deutschen Recht

Eine rechtsvergleichende Untersuchung über die Haftung aus culpa in contrahendo
ISBN:
978-3-631-93208-7
Verlag:
Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften
Land des Verlags:
Deutschland
Erscheinungsdatum:
11.04.2025
Autoren:
Reihe:
Europäische Hochschulschriften Recht
Format:
Softcover
Seitenanzahl:
194
Ladenpreis
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Hinweis: Da dieses Werk nicht aus Österreich stammt, ist es wahrscheinlich, dass es nicht die österreichische Rechtslage enthält. Bitte berücksichtigen Sie dies bei ihrem Kauf.
Die vorliegende Arbeit widmet sich aus rechtsvergleichender Perspektive der grundlegenden Frage der Haftung von Rechtsanwälten gegenüber Dritten, die durch Informationen Einfluss auf fremde Verträge nehmen. Im Folgenden werden Lösungsansätze für die dargestellte Problematik im koreanischen und deutschen Delikts- sowie Vertragsrecht erörtert. Im Rahmen der Untersuchung des deutschen Rechts wird ein besonderes Augenmerk auf die Auslegung der Voraussetzungen des § 311 Abs. 3 S. 2 BGB sowie auf die divergierenden Ansichten zu dessen Anwendung gelegt. Im koreanischen Recht wird insbesondere die Frage behandelt, ob bei Vorliegen einer allgemeinen deliktischen Generalklausel auch eine vertragliche Konstruktion herangezogen werden kann. Die Autorin liefert durch diese rechtsvergleichende Analyse einen umfassenden Überblick über die Regelung der Haftung von Rechtsanwälten für fehlerhafte Auskünfte gegenüber Dritten in beiden Rechtssystemen.
Biografische Anmerkung
Kaeun Kim wurde in Starnberg, Deutschland, geboren. Sie absolvierte ein Studium an der Korea University School of Law und erwarb an der Hanyang University School of Law einen J. D. Zudem bestand sie das koreanische Staatsexamen und promovierte an der LMU München bei Prof. Dr. Stephan Lorenz.