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Die Haftung des Vertreters ohne Vollmacht nach Art. 39 OR

ISBN:
978-3-03-751901-1
Verlag:
Dike Verlag Zürich
Land des Verlags:
Schweiz
Erscheinungsdatum:
20.02.2017
Autoren:
Reihe:
St. Galler Schriften zur Rechtswissenschaft (SGRW)
Format:
Softcover
Seitenanzahl:
174
Ladenpreis
68,00EUR (inkl. MwSt. zzgl. Versand)
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Hinweis: Da dieses Werk nicht aus Österreich stammt, ist es wahrscheinlich, dass es nicht die österreichische Rechtslage enthält. Bitte berücksichtigen Sie dies bei ihrem Kauf.
Schliesst ein direkter Stellvertreter i.S.v. Art. 32 ff. OR einen (Schuld-)Vertrag in fremdem Namen ab, ohne dafür eine genügende Vollmacht zu haben, bleibt die Vertretungswirkung grundsätzlich aus. Soweit kein Ausnahmetatbestand (Art. 33 Abs. 3, 34 Abs. 3,37 Abs. 1, 38 Abs. 1 OR) Platz greift, wird der Vertretene durch den voll machtlos abgeschlossenen Vertrag weder berechtigt noch verpflichtet. Der Vertreter (falsus procurator) wird ebenfalls nicht an den Vertrag gebunden,doch ist er seinem Vertragsgegner (dem 'Dritten') nach Massgabe von Art. 39Abs. 1 und 2 OR zu Schadenersatz verpflichtet. Die vorliegende St. Galler Dissertationbefasst sich insbesondere mit den Voraussetzungen und den Rechtsfolgen dieser Haftung. Daneben werden ausgewählte Einzelfragen behandelt (z.B. diejenige nachder Verjährung des Schadenersatzanspruchs aus Art. 39 OR).