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Die Haftung von Gesellschaften, Vorstaenden und Aufsichtsraeten im Zusammenhang mit der Entsprechenserklaerung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemaeß § 161 AktG

ISBN:
978-3-631-60600-1
Verlag:
Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften
Land des Verlags:
Deutschland
Erscheinungsdatum:
13.04.2011
Autoren:
Reihe:
Europaeische Hochschulschriften Recht
Format:
Softcover
Seitenanzahl:
246
Ladenpreis
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Hinweis: Da dieses Werk nicht aus Österreich stammt, ist es wahrscheinlich, dass es nicht die österreichische Rechtslage enthält. Bitte berücksichtigen Sie dies bei ihrem Kauf.
Gemäß § 161 AktG müssen Vorstände und Aufsichtsräte kapitalmarktnutzender Gesellschaften jährlich eine Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex abgeben. Ob und wie sie und die Gesellschaften bei Verstößen gegen diese Pflicht haften ist jedoch nicht geregelt. Dies herauszuarbeiten war Ziel dieser Arbeit. Nach der Untersuchung steht fest, dass sowohl Gesellschaften als auch Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder theoretisch für Fehler im Zusammenhang mit der Entsprechenserklärung haften können. Ansprüche durchzusetzen dürfte jedoch in der Praxis insbesondere auf Grund erheblicher Beweisschwierigkeiten kaum möglich sein. Um das Vertrauen in den deutschen Kapitalmarkt weiter zu stärken, enthält die Arbeit daher einen Vorschlag zur gesetzlichen Regelung der Haftung für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Fehlverhalten im Zusammenhang mit der Entsprechenserklärung.
Biografische Anmerkung
Arne Vogel wurde 1975 in Kiel geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Kiel und Thessaloniki war er als Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität zu Kiel tätig. Seit 2008 arbeitet er als Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Gesellschaftsrecht und Unternehmenstransaktionen in einer internationalen Wirtschaftskanzlei in Hamburg.