Facebook Pixel

Die Konjunkturkomponente des Grundgesetzes

Die konjunkturbedingte Kreditaufnahme im System der Kreditermächtigungen, europarechtlichen und gesamtwirtschaftlichen Verpflichtungen der Finanzverfassung
ISBN:
978-3-16-200304-1
Verlag:
Mohr Siebeck
Land des Verlags:
Deutschland
Erscheinungsdatum:
08.04.2026
Autoren:
Reihe:
Beiträge zum Finanz- und Währungsrecht
Format:
Softcover
Seitenanzahl:
416
Ladenpreis
101,80 EUR (inkl. MwSt. zzgl. Versand)
Lieferung in 3-4 Werktagen Versandkostenfrei ab 40 Euro in Österreich
Hinweis: Da dieses Werk nicht aus Österreich stammt, ist es wahrscheinlich, dass es nicht die österreichische Rechtslage enthält. Bitte berücksichtigen Sie dies bei ihrem Kauf.
Die Konjunkturkomponente des Grundgesetzes bildet neben der Strukturkomponente und der Notlagenverschuldung eine von drei Kreditermächtigungen der Schuldenbremse. Sie befähigt die Haushaltsgesetzgeber von Bund und Ländern zur Verschuldung in Abhängigkeit von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Sie hat die keynesianische Ausrichtung der Fiskalpolitik seit den 1960er Jahren gestärkt und sich zugleich von der ursprünglichen Konzeption der Globalsteuerung gelöst, neue Maßstäbe und Ziele in der Verbindlichkeit des Verfassungsrechts definiert und überprüfbar gemacht: Weicht die erwartete Wirtschaftsentwicklung von der Normallage ab, werden Kreditaufnahme und Tilgung zur Pflicht. Deren Umfang und Zeitpunkt bestimmt sie zahlenmäßig durch ein einfachgesetzlich konkretisiertes und am Europarecht ausgerichtetes Verfahren. Es berücksichtigt, dass die Konjunkturkomponente dem Funktionieren der automatischen Stabilisatoren dient und einen symmetrischen Verschuldungsausgleich in einem mittel- bis langfristigen Zeitraum verlangt. Die Konjunkturkomponente zielt damit nicht mehr auf wirtschaftliches Wachstum, sondern auf eine stationäre Wirtschaft und verzichtet auf einen fiskalischen Impuls für den Aufschwung. Sie trennt den staatlichen Verschuldungsraum in einen strukturellen und einen konjunkturellen Teil, überantwortet dadurch Investitionen im europarechtlich für tragfähig erachteten Rahmen der Strukturkomponente, verleiht konjunkturbedingten Schulden einen temporären Charakter und eröffnet nur in der finanzverfassungsrechtlichen Notlage weitergehende Steuerungsmöglichkeiten.
Biografische Anmerkung
Geboren 1996; Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Heidelberg; 2022 Erste Juristische Staatsprüfung; Rechtsreferendariat am Landgericht Heidelberg; 2025 Promotion und Zweite Juristische Staatsprüfung.