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Die Missbraeuchlichkeitskontrolle Allgemeiner Geschaefts- und Versicherungsbedingungen in Verbrauchervertraegen

Eine Untersuchung ueber die Auswirkungen der Richtlinie 93/13 EWG ueber missbraeuchliche Klauseln in Verbrauchervertraegen auf die Wirksamkeitspruefung von Allgemeinen Geschaeftsbedingungen unter besonderer Beruecksichtigung von Versicherungsvertraegen
ISBN:
978-3-631-61852-3
Verlag:
Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften
Land des Verlags:
Deutschland
Erscheinungsdatum:
19.09.2011
Reihe:
Europaeische Hochschulschriften Recht
Format:
Softcover
Seitenanzahl:
298
Ladenpreis
91,25EUR (inkl. MwSt. zzgl. Versand)
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Hinweis: Da dieses Werk nicht aus Österreich stammt, ist es wahrscheinlich, dass es nicht die österreichische Rechtslage enthält. Bitte berücksichtigen Sie dies bei ihrem Kauf.
Die Arbeit untersucht die Auswirkungen der Richtlinie 93/13 EWG über missbräuchliche Klauseln. Die Harmonisierung der Missbräuchlichkeitskontrolle hat weitreichende Konsequenzen für die Wirksamkeitsprüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Verbraucherverträgen. Die Richtlinie 93/13/EWG wurde im Rahmen einer Minimallösung vom deutschen Gesetzgeber zunächst in das AGBG durch Einführung des § 24a AGBG umgesetzt. Heute sind die Vorgaben der Richtlinie 93/13 EWG in § 310 Abs. 3 BGB enthalten, im Übrigen wurden die deutschen Regelungen beibehalten. Die europarechtlichen Implikationen werden in dieser Arbeit unter besonderer Berücksichtigung von Versicherungsverträgen untersucht und auf die besondere Tragweite wird hingewiesen. Im Vordergrund der Untersuchung steht die systematische Erörterung der sich aus den europarechtlichen Vorgaben ergebenden Fragen. Lösungsansätze werden diskutiert und fortentwickelt sowie auf ihre Tragfähigkeit untersucht.
Biografische Anmerkung
Die Autorin wurde 1967 in Braunschweig geboren und studierte Rechtswissenschaft an der Freien Universität Berlin, an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau und an der Universität Grenoble II (Frankreich). Das Referendariat absolvierte sie in Berlin und Lübeck. Nach dem 2. Staatsexamen war Frau Schmidt-Morsbach als Wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Technischen Universität Berlin mit Schwerpunkt im Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Versicherungsrecht beschäftigt. Seit 2000 ist sie als Rechtsanwältin in einer renommierten Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht in Berlin tätig.