Die objektiven Grenzen der Rechtskraft im Zivilprozeß
ISBN:
978-3-16-147792-8
Verlag:
Mohr Siebeck
Land des Verlags:
Deutschland
Erscheinungsdatum:
31.10.2002
Reihe:
Veröffentlichungen zum Verfahrensrecht
Format:
Softcover
Seitenanzahl:
351
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Die Reichweite der Rechtskraft von Zivilurteilen ist eine seit Jahrhunderten kontrovers diskutierte Grundfrage des Prozeßrechts. Seit der historische Gesetzgeber der ZPO in § 322 eine Regelung getroffen hat, ist man sich zumindest darüber einig, daß die objektiven Rechtskraftgrenzen eng zu ziehen sind. Diese Annahme wird auf die These gestützt, daß die Gesetzesverfasser mit der Regelung des § 322 ZPO der im 19. Jahrhundert von Savigny begründeten und umstrittenen Theorie von der Rechtskraft der Urteilselemente eine klare Absage erteilen wollten.
Klaus Reischl untersucht dieses Dogma umfassend und kommt zu dem Ergebnis, daß die Regelung des § 322 ZPO gründlich mißverstanden wird. Sie enthält keineswegs die allseits herausgelesene Ablehnung der Rechtskraft der Entscheidungsgründe, sondern im Prinzip geradezu umgekehrt deren Annahme.
Klaus Reischl arbeitet die historischen und dogmatischen Entwicklungsstufen der Rechtskraftfunktion heraus und analysiert auf dieser Grundlage eingehend den Normgehalt des § 322 ZPO. Er zeigt auf, wie es dazu gekommen ist, daß man sie heute falsch interpretiert und korrigiert diese Fehlinterpretation, indem er eine Lesart anbietet, die sowohl das prozessuale Verständnis der Urteilswirkungen als auch die Urteilsstruktur berücksichtigt.
Klaus Reischl untersucht dieses Dogma umfassend und kommt zu dem Ergebnis, daß die Regelung des § 322 ZPO gründlich mißverstanden wird. Sie enthält keineswegs die allseits herausgelesene Ablehnung der Rechtskraft der Entscheidungsgründe, sondern im Prinzip geradezu umgekehrt deren Annahme.
Klaus Reischl arbeitet die historischen und dogmatischen Entwicklungsstufen der Rechtskraftfunktion heraus und analysiert auf dieser Grundlage eingehend den Normgehalt des § 322 ZPO. Er zeigt auf, wie es dazu gekommen ist, daß man sie heute falsch interpretiert und korrigiert diese Fehlinterpretation, indem er eine Lesart anbietet, die sowohl das prozessuale Verständnis der Urteilswirkungen als auch die Urteilsstruktur berücksichtigt.
Schlagwörter
Biografische Anmerkung
Geboren 1966; 1988-93 Studium der Rechtswissenschaften in Passau; 1995 Promotion; 1996 zweites juristisches Staatsexamen; 1996-2001 Wissenschaftlicher Assistent an der Universität Passau; 2001 Habilitation; seit 2001 Privatdozent für Bürgerliches Recht, Zivilprozeßrecht und Privatrechtsgeschichte der Neuzeit.









