Die Praeklusion isolierter Unterhaltsverfahren durch den auslaendischen Scheidungsverbund

Zugleich ein Beitrag zur internationalen Verbundszustaendigkeit im Lichte der Quellenveraenderung
ISBN:
978-3-631-56394-6
Verlag:
Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften
Land des Verlags:
Deutschland
Erscheinungsdatum:
12.07.2007
Autoren:
Bearbeiter:
Reihe:
Studien zum vergleichenden und internationalen Recht / Comparative and International Law Studies
Format:
Softcover
Seitenanzahl:
228
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Der Verfahrensverbund von Ehescheidungs- und Folgeverfahren verwirklicht die Ziele des modernen Eherechts. Grundlage des Verbunds ist die Verbundszuständigkeit, die § 621 Abs. 2 S. 1 ZPO ursprünglich auch im internationalen Zusammenhang begründen konnte. Die Zunahme und Veränderung internationaler Rechtsquellen erschwert jedoch den Blick auf Zusammenhänge und Strukturen der internationalen Verbundszuständigkeit. Im Buch wird gezeigt, dass die EheVO II, die EuGVO und das Haager KSÜ als maßgebliche Quellen die internationale Verbundzuständigkeit bei sachgerechter Auslegung im Ergebnis stärken und Verbundverfahren häufiger ermöglichen. Ferner wird der Einfluss des ausländischen Scheidungsverbunds auf inländische Folgeverfahren untersucht, wobei die sogenannten Präklusionsregelungen im Vordergrund stehen. Diese haben im deutschen Recht keine Entsprechung, weshalb ihre Anwendbarkeit seit langem kontrovers erörtert wird. Ausführlich stellt der Verfasser dar, warum diese Präklusionsregelungen ungeachtet ihrer prozessrechtlichen Natur im inländischen Verfahren anzuwenden sind. Dazu beleuchtet er die Grundlagen des Lex-fori-Prinzips, ebenso wie die daran wiederholt geübte Kritik. Aus der Gegenüberstellung von Lex-fori-Prinzip und den Ansätzen prozessualen Kollisionsrechts entwickelt der Verfasser einen kollisionsrechtlichen Maßstab, anhand dessen der Rechtsanwender bestimmen kann, wann er ausländisches Prozessrecht zu beachten hat.
Biografische Anmerkung
Der Autor: Oliver Ratzel wurde 1977 in Mannheim geboren. Von 1997 bis 2001 studierte er Rechtswissenschaften in Heidelberg. Während Studium und Referendarzeit war er Mitarbeiter am Institut für ausländisches und internationales Privat- und Wirtschaftsrecht in Heidelberg. Nach dem Assessorexamen 2004 war der Autor zunächst als Rechtsanwalt tätig und trat 2005 in den Justizdienst ein.