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Die Städteordnung für die sechs östlichen Provinzen der Preussischen Monarchie

Vom 30. Mai 1853. Nebst ihren gesetzlichen Ergänzungen
ISBN:
978-3-11-116359-8
Auflage:
2., verm. und verb. Aufl. Reprint 2019
Verlag:
De Gruyter
Land des Verlags:
Deutschland
Erscheinungsdatum:
01.04.1913
Reihe:
Guttentagsche Sammlung preußischer Gesetze
Format:
Hardcover
Seitenanzahl:
593
Ladenpreis
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Frontmatter -- Vorrede zur ersten Auflage -- Vorrede zur zweiten Auflage -- Abkürzungen -- Inhalt -- 1. Historische Einleitung -- 2. Städteordnung für die sechs östlichen Provinzen der Preußischen Monarchie vom 30. Mai 1853 -- § 1. Anwendungsgebiet -- Titel I. Von den Grundlagen der städtischen Verfassung -- § 2. Der Stadtbezirk und seine Veränderung -- § 3. Die Einwohner der Stadt -- § 4. Recht der Einwohner zur Benutzung der Gemeinde Anstalten, Pflicht zur Tragung der Gemeindelaften. Forensen -- § 5. Der Erwerb des Bürgerrechts -- § 6. Verleihung des Bürgerrechts. Ehrenbürgerrecht -- § 7. Verlust und Ruhen des Bürgerrechts -- § 8. Wahlrecht der Forensen und juristischen Personen -- § 9. Die Stadtgemeinden als Korporationen. Selbstverwaltung -- § 10. Willensorgane der Stadtgemeinden -- § 11. Selbftgesehgebungsrecht der Städte (Autonomie). Ortsstatuten -- Titel II. Von der Zusammensetzung und Wahl der Stadtverordnetenversammlung -- § 12. Zahl der Stadtverordneten. Verstärkung der Versammlung -- § 13. Bildung der Wählerabteilungen -- § 14. Einteilung in Wahlbezirke -- § 15. Einteilung der Stadtverordneten auf mehrere Ortschaften -- § 16. Die Hausbesitzer in der Stadtverordnetenversammlung -- § 17. Die Erfordernisse des passiven Wahlrechts -- § 18. Wahlperiode. Ruhen und Verlust des Bürgerrechts in ihren Folgen für die gewählten Stadtverordneten. Grundsätze für die regelmäßige Ergänzung der Stadtverordnetenversammlung -- § 19. Die Wählerliste -- § 20. Berichtigung und Offenlegung der Wählerlisten. Berichtigungsverfahren -- § 21. Die Wahlen. Ergänzungswahlen. Ersatzwahlen -- § 22. Erhaltung der erforderlichen Anzahl von Hausbesitzern in der Versammlung -- § 23. Wahlbekanntmachung und Einladung zur Wahl -- § 24. Zusammensetzung des Wahlvorstandes -- § 25. Die Wahlhandlung -- § 26. Das Wahlresultat -- § 27. Veröffentlichung des Wahlergebnisses. Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl. Verfahren betreffend Feststellung der Gültigkeit der Wahl -- § 28. Beginn und Ende der Wahlperiode. Einführung der Gewählten -- Titel III. Von der Zusammensetzung und Wahl des Magistrats -- § 29. Zusammensetzung des Magistrats. Anzahl der Mitglieder -- § 30. Wählbarkeit zum Magiftratsmitgliede -- § 31. Die Wahlperiode. Die regelmäßige Ergänzung der Schöffen -- § 32. Die Wahl der Magistratsmitglieder -- § 33. Die Bestätigung -- § 34. Einführung der Magistratsmitglieder. Der Titel „Stadtaltester" -- Titel IV. Von den Versammlungen und Geschäften der Stadtverordneten -- Vorbemerkung zu Titel IV: Allgemeine Abgrenzung der Zuständigkeit des Magistrats und der Stadtverordnetenversammlung. Historisches -- § 35. Die Zuständigkeit der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlußfassung. Mitdeschlußfassungsrecht des Magistrats -- § 36. Zustimmungsrecht des Magistrats. Meinungsverschiedenheiten zwischen den Gemeindebehörden. Aufführungsrecht des Magistrats -- § 37. Das Kontrollrecht der Stadtverordnetenversammlung: Akteneinsicht; Kontrollausschüffe -- § 38. Dervorftandder Stadtverordnetenversammlung. Protokollführer. Teilnahme des Magistrats au den Sitzungen -- § 39. Zusammenberusung der Stadtverordneten -- § 40. Art und Weise der Zusammenberufung -- § 41. Regelmäßige Sitzungstage -- § 42. Beschlußfähigkeit der Stadtverordnetenversammlung -- § 43. Verfahren bei der Abstimmung -- § 44. Ausschließung einzelner Stadtverordneten wegen widersprechender Interessen. Prozesse gegen den Magistrat oder dessen Mitglieder -- § 45. Öffentlichkeit der Sitzungen -- § 46. Leitung der Verhandlung. Sitzungspolizei -- § 47. Beschlußbuch. Unterzeichnung der Protokolle. Mitteilung der Beschlüsse an den Magistrat -- § 48. Die Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung -- § 49. Beschlüsse über das Gemeiudevermögen. Begriff und Arten desselben. Sondervermögen -- § 50. Beschlüsse, die der Genehmigung der Aufsichtsbehörde unterliegen -- § 51. Die freiwillige Veräußerung v