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Die Transitionsklage

Zusammenspiel der Leistungs- mit der Fristbestimmungs- und Vorfälligkeitsklage nach den §§ 255, 259 ZPO im Lichte von Prozessökonomie, Justizgewährleistung und Prozesstaktik
ISBN:
978-3-339-11966-7
Auflage:
Aufl.
Verlag:
Kovac, Dr. Verlag
Land des Verlags:
Deutschland
Erscheinungsdatum:
01.10.2020
Autoren:
Reihe:
Schriften zum Zivilprozessrecht
Format:
Softcover
Seitenanzahl:
480
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Hinweis: Da dieses Werk nicht aus Österreich stammt, ist es wahrscheinlich, dass es nicht die österreichische Rechtslage enthält. Bitte berücksichtigen Sie dies bei ihrem Kauf.
Die Transitionsklage stellt die Verbindung der Leistungsklage mit einer Fristbestimmungsklage gem. § 255 ZPO und einer Klage auf künftige Leistung gem. § 259 ZPO – nämlich auf künftige Leistung eines für den Fall der Nichterfüllung der Leistungsverpflichtung interessenidentischen Sekundäranspruchs – dar. Der erste Gesetzesentwurf einer Transitionsklage geht bereits auf 1894 zurück; das Rechtsinstitut selbst ist noch älter. Dieses zeitliche Anwendungsvermögen spiegelt sich jedoch nicht in der heutigen Rechtspraxis wider; von der Transitionsklage wird selten Gebrauch gemacht. Ursache des geringen praktischen Nutzwertes der Transitionsklage ist die Ersetzung des § 283 BGB a.F. durch § 281 BGB n.F. im Zuge der Schuldrechtsreform. Ohne die Voraussetzung einer vorangegangenen rechtskräftigen Primäranspruchsverurteilung kann der Kläger auch direkt zur Sekundäranspruchsklage greifen. Durch Übertragung der mit § 281 BGB n.F. vereinfachten Transition in das Vollstreckungsverfahren sucht die Dissertation neues prozessökonomische Potential für die prozessuale Aufrechterhaltung des Wahlverhältnisses zwischen Primär- und Sekundäranspruch.