Die Unfallversicherung in der betrieblichen Praxis
Nahezu jeder ist durch die gesetzliche Unfallversicherung bei Arbeitsunfällen und Wegeunfällen, Berufskrankheiten und Folgeschäden solcher Versicherungsfälle abgesichert.
Melde- und Auskunftspflichten für ArbeitgeberDie Unternehmen haben gegenüber den Unfallversicherungsträgern umfangreiche Mitteilungspflichten und Auskunftspflichten und sind im Umlageverfahren alleine beitragspflichtig. Dafür sind sie gegenüber Versicherten – von Ausnahmen abgesehen – von einer Haftung befreit. Leistungen übernimmt ausschließlich der Unfallversicherungsträger.
Leistungskatalog der VersicherungsträgerDie Versicherungsträger (meist Berufsgenossenschaften) haben einen umfangreichen Leistungskatalog:
- Prävention
- Heilbehandlung
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Leistungen bei Pflegebedürftigkeit
- jährlich anzupassende Renten usw.
Gegenstand des Ratgebers ist überdies der Arbeitsschutz im Zusammenhang mit der SARS-CoV-2-Problematik; auch auf das Thema »Corona-Virus: Arbeitsunfall oder Berufskrankheit?« wird ausführlich eingegangen.
Ratgeber zur gesetzlichen UnfallversicherungDer Band informiert über alle wichtigen Fragen und gibt den Unternehmern und den Versicherten einen Überblick über ihre Rechte und Pflichten.









