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Die Unteranknüpfung nach der EuErbVO im Mehrrechtsstaat Spanien

ISBN:
978-3-631-67632-5
Verlag:
Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften
Land des Verlags:
Deutschland
Erscheinungsdatum:
27.05.2016
Reihe:
Schriften der Deutsch-Spanischen Juristenvereinigung
Format:
Hardcover
Seitenanzahl:
152
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Hinweis: Da dieses Werk nicht aus Österreich stammt, ist es wahrscheinlich, dass es nicht die österreichische Rechtslage enthält. Bitte berücksichtigen Sie dies bei ihrem Kauf.
Die EuErbVO hat das Internationale Privatrecht (IPR) fast aller Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) im Bereich des Erbrechts verdrängt. Anknüpfungspunkt ist der gewöhnliche Aufenthalt, abweichend hiervon ist eine Rechtswahl möglich. Der Autor untersucht die Möglichkeiten der Unteranknüpfung im Mehrrechtsstaat Spanien, in welchem mehrere Erbrechte (gemeinspanisches Recht und die sog. Foralrechte) gelten. Denn nach der EuErbVO ist zunächst das Interlokale Erbrecht (ILR) Spaniens entscheidend. Dieses bietet jedoch oft keine Lösung. Subsidiär ist daher auch in der Unteranknüpfung der gewöhnliche Aufenthalt maßgeblich. Eine Rechtswahl eines spanischen Teilrechts ist hingegen nicht möglich. Hat der Erblasser dennoch eine solche falsche Rechtswahl getroffen, ist diese wohlwollend auszulegen.
Biografische Anmerkung
Karl Felix Oppermann studierte Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität Göttingen und der Universitat de Barcelona (UB). Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter am Göttinger Institut für Demokratieforschung.